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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
war gerade beim RA,
er meinte so wie ich mich bei der Gerichtssitzung benommen habe, ist nicht gut Wink
Er wird für mich reden, dass ich die Schuld anerkannt habe usw.
Er versucht aus der Freiheitsstrafe eine Geldstrafe zu bekommen.
Und ich soll mit 200EUR Zahlungen an Jobcenter anfangen.
Die 1000EUR die ich mit 1600 Netto zahlen soll findet er auch krass.
Meine Streitigkeiten wegen mit dem Jobcenter und UV Kasse der Rückzahlungshöhe interessiert Strafgericht nicht.

Also wenn du zahlen kannst und es nachweisbar ist, dann soll man sofort mit Zahlungen anfangen (als Schuldanerkenntnis) und nach der Anzeige bekommt man Geldstrafe, wenn man sich nicht so frech wie ich benimmt Wink
Wie es aussieht werde ich zum Aufstocker, da ich von meinem Chef für die nächsten 4 Jahre als Teilzeitkraft eingeplant bin.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Zahlesel_RUS - 02-08-2019, 09:10

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