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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
Hätte... hättest du dich nicht selbst angezeigt, hättest du das alles wie geraten ernster genommen, hätte...
Die Bewährungsauflagen zu verletzen ist wie auf eine gespannte Mausefalle zu fassen. Um die Sache geht es dann nicht mehr, kein Verfahren, sondern Durchführung gemäss bestehendem Urteil. Du fährst erst mal ein und kannst nach X Wochen darauf hoffen, Freigänger zu werden.
Die Verhältnisse im Knast sind auszuhalten, aber nicht so witzig wie sich die Meisten vorstellen. Es ist ätzend. Job und Kinder sind dann auch passe. Du musst zurück auf Los.
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von p__ - 02-08-2019, 10:44

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