Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 3.5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
Bezahle lieber gar nichts, spar dir das Geld und fahr ein. Du gehst sowieso in den Knast, wenn du nicht 1.000 € zahlst. Eigenmächtig reduzieren ist nicht drin und bedeutet Bewährungswiderruf.

Wenn du in der Zeit wo du einsitzt deine Miete nicht bezahlst, kommt es drauf an wie cool dein Vermieter ist. Im ungünstigsten und realen Fall wird die Wohnung auf deine Kosten geräumt und dein Hab und Gut ebenso auf deine Kosten zwischengelagert. Wenn du im Knast arbeitest, wird ca. 70% von deinen ca. 1,20 € Stundenlohn vom Serviettenfalten abgezogen für den Entlassungstag, was dann mit den Räumungskosten verrechnet wird, aber vorher wird noch die GEZ abgezogen, falls du einen Fernseher im Knast besitzen willst. Falls deine Kinder dich im Knast besuchen wollen, bedenke dass nicht mehr als 2 Personen kommen dürfen, dass Personen bis 16 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen sein müssen und der Besuch nur 1x pro Monat glaube für 2 Stunden auf Antrag gewährt wird.

Wenn du nicht arbeiten willst, bekommst du paarundzwanzig Euro Taschengeld im Monat, der dir zum Einkauf zur Verfügung stehen wird. Kannst du dir selber ausrechnen, wie weit du damit kommst, wenn du nicht nur von Essen schlechter als im Krankenhaus (sprichwörtlich Rattenfraß), trockenem Brot, Leitungswasser, Mukkefukk, Tee und ohne Zigaretten leben wilst. Du wirst nur 1x in der Zeit dir Geld schicken lassen dürfen, ich glaube das war max. 130 €.

Ob dass jetzt Kindergarten oder hart für dich ist, hängt von deiner Psyche ab. Ich hab darin viele Leute durchdrehen und weinen gesehen. Manche sind ausgeflippt, haben randaliert oder andere verprügelt. Bedrohungen und Erpressungen sind im Knast Tagesordnung. Das eingesperrt sein ist eine Sache, die Mithäftlinge die andere Sache, welche dir das Leben darin ziemlich unbequem machen können und auch werden, denn du wirst mit den größten Abschaum der Gesellschaft auf engsten Raum rund um die Uhr zusammen leben.

Also wenn du dich jetzt sowieso mit den Knast abgefunden hast, dann spar dir die 200 € grad und zahle nichts, pack schon mal deine Tasche und liefere dich selbst ein (du hast dich ja auch selbst angezeigt und das wäre wirklich konsequent), als Selbststeller wirst du paar Privilegien genießen und im Knast ist alles Luxus, und ich meine alles, sogar Stifte, Klopapier, von Tabak und Zigaretten brauch ich gar nicht erst zu reden, ich hab genug Häftlinge gesehen, die Kamillentee eingewickelt in Bibelseiten geraucht haben.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Karl - 02-08-2019, 13:08

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Mandatsniederlegung kurz vor Hauptverhandlung Alberto 4 2.020 05-12-2020, 16:16
Letzter Beitrag: Alberto
Question Kind zieht zu mir - was muss ich machen/beachten BackPort 35 38.661 12-04-2016, 11:42
Letzter Beitrag: p__
Photo Hauptverhandlung Unterhaltspflichtverletzung §170 Der Zahlesel 34 30.746 22-05-2015, 09:53
Letzter Beitrag: wackelpudding
  Hauptverhandlung Unterhaltsabänderung krank melden Blumentopferde 22 22.526 07-06-2013, 20:11
Letzter Beitrag: stillnowayout

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste