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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
Bewährungsauflagen lassen sich nicht eigenmächtig ändern. Die sind richterlich festgelegt. Ich bin genau wegen sowas in den Knast gekommen. Du hast ja bereits eine Haftstrafe bekommen und bist jetzt vorbestraft mit Eintrag im Führungszeugnis, ein klitzekleiner Verstoß gegen die Auflagen und du sitzt deine Zeit ab. Zzgl. evtl. neuer Straftaten, z.B. wegen Betrug und Urkundenfälschung, wird es schnell mal mehr als 1 Jahr.

Was du versuchen kannst, ist in Revision zu gehen, bevor die Frist abgelaufen ist.
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Karl - 02-08-2019, 13:28

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