04-08-2019, 11:10
Dem bisherigen Verlauf nach würde ich auch Revision empfehlen, sofern möglich. Die Erkenntnisse zum Fall dürften sich nicht mehr ändern lassen.
Wenn du eine Bewährungsauflage brichst, fährst du über den gesamten Zeitraum ein. Das Gefängnis ist dabei nicht der Ersatz für Geld. Du meinst eine Ersatzfreiheitsstrafe, die fällig wird wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wird. In deinem Fall bleiben aber alle Schulden trotz Gefängnis. Du wirst auch als Freigänger nichts haben, dann zahlst du gem. § 50 Abs.1 StVollzG auch noch Haftkosten. Kommt alles auf den grossen Haufen mit den Kosten fürs Hauptverfahren und den bisherigen Schulden.
Wenn du eine Bewährungsauflage brichst, fährst du über den gesamten Zeitraum ein. Das Gefängnis ist dabei nicht der Ersatz für Geld. Du meinst eine Ersatzfreiheitsstrafe, die fällig wird wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wird. In deinem Fall bleiben aber alle Schulden trotz Gefängnis. Du wirst auch als Freigänger nichts haben, dann zahlst du gem. § 50 Abs.1 StVollzG auch noch Haftkosten. Kommt alles auf den grossen Haufen mit den Kosten fürs Hauptverfahren und den bisherigen Schulden.