04-08-2019, 12:02
(04-08-2019, 11:10)p__ schrieb: In deinem Fall bleiben aber alle Schulden trotz Gefängnis.
Genau das ist ja das Problem ! Viele verstehen nicht das es in einem Strafverfahren § 170 StGB nicht darum geht dich zu verurteilen sondern eine "unerlaubte Handlung" zu konstruieren...
siehe dazu....§ 302 Ausgenommene Forderungen
und was besseres als eine Verurteilung wegen § 170 StGB gibt es nicht. Das bedeutet "de facto" Lebenslänglich...
Selbstanzeige, Kein Anwalt, noch selber die Beweise vorlegen u.s.w...meine Fresse
Revision sowieso...die Strafe dürfte massiv übertrieben sein....Kein Wunder bei der vorgeschichte.