09-01-2020, 12:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-01-2020, 13:00 von Zahlesel_RUS.)
Zitat:Die Staatsanwaltschaft ist also auch in Berufung gegangen ??????????...und genau in dem Augenblick hättest Du die Eier haben müssen zu sagen NEIN !.
Ich habe die Berufung zurückgezogen, da ich keinen Sinn von der Neuberechnung gesehen habe.
Die Zahlen haben mich nicht erschreckt, die 36K kriegen sie von mir in der Jahren sowieso nicht.
Zitat:Welche Berechnung wurde zugrunde gelegt ??????????um dem § 160 StPO zu genügen. Der zivilrechtliche darf nicht unüberprüft übernommen werden.Aus dem Titel 1300 x 30 Monate
Zitat:Und jetzt ?????????Beschluss abwarten an Bewährungsrichter mein Einkommen zukommen lassen, für die Korrektur der Bewährungsauflage
Das der Betrag nicht stimmt und die Dauer hat keinen Interessiert, auch meinen Anwalt.
Hier ging um die Strafe für mein ansichtiges Nichtszahlen
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