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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
wollte mich mal wieder melden.

der Richter will 1000 EUR monatlich Wink

im Antwortschreiben habe ich geschrieben, dass ich seit mehr als zwei Jahre in Teilzeit arbeite und das war die "Vorraussetzung" für Wechselmodell.(aus meiner Sicht ist es so)
Habe Ihm nochmal Abrechnungen vom 10.2018 und 1.2019 bereitgestellt. Und falls er mir weiterhin nicht glaubt, er soll bei meinem Chef anrufen und beim Jobcenter um zu erfahren wie ich arbeite und in welcher Höhe laufender Unterhalt beim Wechselmodell mit meinem Gehalt bezahlt werden soll.
Er hat natürlich die Abrechnungen von der Staatsanwältin 11.2016-4.2019, ihm ist es wohl bei der Verhandlung nur Vollzeit aufgefallen Wink trotz meinen Schreien: Ich verdiene 2000 Brutto!!!!
2500 Netto war mein Gehalt im December 2016 mit Lohnsteuerklasse 3!!!!


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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Zahlesel_RUS - 18-02-2020, 11:35

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