Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Man könnte Dir mangelndes Schuldbewusstsein unterstellen, wenn es um die Prüfung vom offenen Vollzug geht.
Als Straftäter würde ich nur das aussagen, was die Gegenseite ( nicht ) hören will. Einsicht, Reue, Fehler im eigenen Verhalten suchen etc.
Als Straftäter würde ich nur das aussagen, was die Gegenseite ( nicht ) hören will. Einsicht, Reue, Fehler im eigenen Verhalten suchen etc.