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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
(18-02-2020, 17:47)Zahlesel_RUS schrieb: 3. Die Richter und Staatsanwälte raffen immer noch nicht, dass mit meinem Einkommen und dem Wechselmodell keine Unterhaltsrückstände ab Oktober 2018 auflaufen

Du argumentierst aus deiner Logik heraus. Das ist dein Spielfeld und deine Welt. Das Spielfeld, auf dem sich bald schwere Stahltüren hinter dir schliessen ist aber ein ganz Anderes. Dort bestimmen Andere die Spielregeln, nicht du.

Schreib dir ab und zu auf, was läuft. Dann kannst du anderen Vätern wenigstens einen interessanten Bericht liefern "Mein langer Urlaub wegen Unterhaltspflichtverletzung" :-)
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von p__ - 18-02-2020, 19:02

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