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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
Keine Ahnung was da gelaufen ist aber die Richter und die Staatsanwältin müssen dich Richtig gefressen haben. Dort steht das Du alles zugegeben hast UND nur nicht zahlen wolltest weil Du Stress mit der KM/UHVK/JC u.s.w hattest. Da wird auch auf dein Einkommen Bezug genommen...
Du hast die Zahlungen als Druckmittel genommen.

Das deine Selbstanzeige bei der Konstellation einem "Wahnsinn" gleicht wurde hier schon geklärt. Und bei dem Gehalt zu dem Zeitpunkt hast du den Strafbestand m.E. erfüllt.

ABER: In meinen Augen fehlt es diesem Urteil an allem. Berechnungen, Jahresdurchschnitt, Aufwendungen, berufliche Aufwendungen u.s.w…

Das OLG Celle hat Urteile bzgl. § 170 StGB.

Was sind davon jetzt Falsche Zahlen ?

[font=Tahoma,Verdana,Arial,Sans-Serif][font=Tahoma,Verdana,Arial,Sans-Serif]"Falsche Zahlen und mein jetziges Einkommen sowie das Wechselmodell hat keine Sau interessiert. Deswegen habe ich die Berufung zurückgezogen. "[/font][/font]

Spätestens das OLG hätte Ihnen gesagt oder auch nicht was zu interessieren hat !

Lg
A.
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Arminius - 19-02-2020, 19:04

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