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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
(09-01-2020, 11:50)Zahlesel_RUS schrieb: Ich komme gerade aus dem Gerichtssaal.
Ich habe meine Berufung zurückgezogen.
Sonst hätte die Staatsanwältin aus 36k noch mehr gemacht.

Hat die Staatsanwaltschaft Hannover AUCH Berufung eingelegt. Du hast die Berufung zurückgezogen in der Berufung ? Die StA Hannover hätte wenn Sie keine Berufung eingelegt hätte nicht mehr machen können. Verschlechterungsverbot  ![font=Arial,sans-serif]§ 331[/font] [font=Arial,sans-serif]Verbot der Verschlechterung[/font]

Deine Aussagen mit Verlaub sind eine Katastrophe...wir würden dir gerne Helfen. Bei dir käme vielleicht sogar eine Wideraufnahme in Betracht aber bei der Konstellation...

Wollten die nur das Geld f. die Behörden eintreiben ?  Du läufst hier auf verdammt dünnen Eis...
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Arminius - 19-02-2020, 20:13

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