19-02-2020, 20:44
(19-02-2020, 20:35)Zahlesel_RUS schrieb: Andere Bewährungsauflage ist keine Verschlechterung.
???????????????????????????????????????????????????? Wo hast Du das den her...lasse mich aber gerne auch eines besseren Belehren.
Bei der Berufungsverhandlung habe ich meine Berufung zurückgezogen.
Ohne Worte !
Was braucht man für die Wiederaufnahme?
Eine absolut fähigen Strafverteidiger den Du schon im ersten Verfahren hättest haben sollen. Unterhaltspflichtverletzung ist man glaubt es kaum eine Spezialmaterie.
Forderungen von JA und Jobcenter wollte keiner in beiden Verhandlungen sehen. Sie orientieren sich nach dem Titel.
Brauchen Sie auch nicht. Den Titel dürfen Sie aber ungeprüft nicht übernehmen.