16-05-2020, 10:10
(16-05-2020, 09:58)p__ schrieb:(16-05-2020, 09:51)Arminius schrieb: Ich hatte durchweg gute Erfahrungen im STRAFRECHT.Die Begründung gefällt mir, die haben sich tatsächlich hingesetzt, sind den Fall durchgegangen und haben keine Textbausteine abgesetzt (sondern das sogar gerügt). So wie das geschrieben wurde, sind jetzt auch die Aussichten gut, dass die Bewährungsauflagen realistisch umgestaltet werden.
Ich frage mich nur wieso Landgericht ? Wann war er am Landgericht ? Bisher habe ich verstanden das er eine Bewährungsauflage bekommen hat UND keine Berufung eingelegt hat.
Die Bewährungsauflage kann er nicht bezahlen und es drohte Haft.
Kann man auch die Auflagen EXTRA angreifen nach aber wieso sollte das Landgericht sagen NEIN und ein RiAG (wenn auch Amtsgerichtspräsident) sagt der Beschluss wird aufgehoben ?