16-05-2020, 10:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-05-2020, 11:06 von Zahlesel_RUS.)
(16-05-2020, 09:51)Arminius schrieb: Du warst in der 2.te Instanz LANDGERICHT und die haben unerfüllbare Bewährungsauflage zugestimmt ???ja, für sie war es kein Problem gewesen und sie wollten/konnten an der Bewährungsauflage nichts ändern, deswegen habe ich meine Beschwerde zurückgezogen.
Die strafe 6 Monate Haft -> 3 Jahre auf Bewährung ist ja kein Problem für mich.
Verhandlung beim Amtsgericht im Juli 2019
Berufung
Verhandlung beim Landgericht Jan 2020, dann die Berufung zurückgezogen
März 2020 Widerruf der Bewährungsstrafe (Amtsgericht)
Sofortige Beschwerde
Beschluss Mai 2020(Landgericht)
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch