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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
(31-07-2020, 20:53)Zahlesel_RUS schrieb: Chef meinte Schreiben vom Gericht.
Es geht ja um die Bewehrungsauflage, die ich nicht erfüllen kann: monatlich 1000€ an JC zu bezahlen.
Gehalt war auch vor der ersten Sitzug um 1800€(LStKlasse3) da Teilzeit und Wechselmodell.

Hmm ... die Antwort deines Chefs war zwar präzise und absolut korrekt ... doch, dass hier arbeitsvertragliche Gegebenheiten abgefragt wurden halte ich für nicht DSGVO-konform und für einen zu rügenden, groben Verfahrensfehler. Wobei „Fehler“ sicher mit „Absicht“ übersetzt werden darf. Der Richter scheint angepi...t von dir zu sein.

Dass diese Anfrage vom Gericht selbst gestellt wurde, war eine Einladung zum Ausplaudern über deine persönlichen Gründe für die Teilzeittätigkeit. Ohne vorherige Belehrung! 

Ich könnte mir tatsächlich vorstellen, dass die gezeigte Vehemenz, mit der der Richter nun selbst die Ermittlungen meint führen zu müssen, als Spiegelbild seiner wahren (persönlich gegen dich geprägten Aversionen) Beweggründe ausreichend für ein Befangenheitsantrag sein könnte. 

Denn ansonsten wäre er den üblichen juristischen Weg gegangen: Arbeitgeber als Zeuge laden, belehren über seine (und deine) Rechte in diesem fiesen Spiel. Deine Rechte, da dein AG nicht einfach arbeitsvertragliche Vereinbarungen (hier die Gründe für den Abschluss eines Teilzeitarbeitsverhältnisses) einfach so (ohne deine ausdrückliche Zustimmung) ausplaudern darf. 

Steht in fast jedem Arbeitsvertrag: „Über alle mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen Informationen wird gegenüber Dritten Stillschweigen vereinbart.“ 

Wenn diese Klausel auch zumeist auf die Interessen des Arbeitgebers ausgelegt ist, gilt das selbstverständlich auch andersrum. Juristisch korrekt, darf hier keine Vertragspartei schlechter als die andere gestellt werden. Auch wenn das nicht explizit im Vetrag so stehen sollte.
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von IPAD3000 - 31-07-2020, 22:23

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