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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
(31-07-2020, 20:12)CheGuevara schrieb: Wenn ein Richter außerhalb des Gerichtssaals ermittelt und Zeugen befragt, wie es hier wohl mit der Personalabteilung passiert ist, muss das doch die Besorgnis der Befangenheit dieses Richters nahe legen, oder?


Nein!
Ganz im Gegenteil. Es gibt sogar einen Amtsermittlungsgrundsatz, dem der Richter unterliegt. 

Ich habe mich bspw. immer gewundert, dass die Ex in Bezug auf ihren Job gelogen hat, dass sich die Balken bogen, der Richter aber kein einziges Mal bei der Chefin nachgefragt hat, obwohl ich den ständig aufgefordert habe. Die haben noch nichteinmal eine schriftliche Stellungnahme eingefordert oder die als Zeugen geladen. Hatte ich alle beantragt. 

Auch die Verfahrensbeteiligten sind nicht los, um es zu hinterfragen. 

Im Gerichtssaal hieß es dann, wenn die Mutter das so sagt, dann muss man der glauben. Man dürfe auch nicht den Arbeitgeber mit rein ziehen, weil es negative Auswirkungen auf den Job haben könnte.


Es ist also ganz einfach. Die ermitteln und hinterfragen nur, dass was die wissen wollen. Was die nicht wissen wollen, ermitteln die auch nicht.

Der Richter und der Rest der Mischpoge ist also zielorientiert unterwegs. Die suchen nach Gründen, weil die das Urteil schon längst im Kopf haben. Das nennt man im juristischen "Vorwegnahme des Beweisergebnisses", was zur Befangenheit führt.

Die Befangenheit begründet sich also nicht aus der Ermittlung, sonder daraus, dass der Richter nur in eine einzige Richtung ermittelt. Nämlich nur das ermittelt, was negativ für den Zahlesel ist.  

Lieber Zahlesel, die wollen Dir was anhängen. Sei Vorsichtig!
Ich würde daher direkt mit der Begründung "der Vorwegnahme des Beweisergebnisses" einen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellen. Der BGH hat entschieden, dass dies ein Befangenheitsgrund ist.

Laß den Richter doch mal erklären, dass der auch in die andere Richtung ermittelt hat! Nämlich nach Gründen gesucht hat, die Dich entlasten.

Der wird natürlich eine Ausrede haben und die Befangenheit wird abgelehnt. Der wird aber zukünftig vorsichtiger sein, weil kein Richter sich gerne vor den Kollegen rechtfertigen will oder als Befangen gelten will. Das ist die richterliche Arroganz....... und zu verlieren hast Du sowieso nichts.
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Alles-durch - 01-08-2020, 10:10

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