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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
(16-08-2020, 00:12)Zahlesel_RUS schrieb: Dann plane ich JC anzuklagen, so dass sie mir endlich die richtigen Zahlen berechnen und dann mit dem Ergebnis vielleicht klappt auch die Wiederaufnahme. 
Freispruch wird mir nicht schaden Wink aber auch ohne ist mein Leben zu 97% gleich

Wiederaufnahme ist die Königsdisziplin im Strafrecht...trotzdem viel Erfolg. Auch wenn ich einiges von Dir sehr "fraglich" finde...Respekt vor deiner Intoleranz ! Habe auch mitgekriegt sobald echter Widerstand kommt...hat man Ruhe mit den Brüdern und Schwestern der Unterhaltsindustrie.

Das OLG und der BGH wird im Strafrecht möglichst vermieden. Das ist wie mit dem Teufel und dem Weihwasser...

Habe bei meiner letzten Strafanzeige den Jugendamtsleiter als Zeuge vorladen lassen...leider ist er nicht gekommen Big Grin
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Arminius - 16-08-2020, 10:31

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