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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
(21-11-2020, 18:45)Arminius schrieb: Das steht NICHT in dem geänderten Bewährungsbeschluss...Lese Dir den Text  nochmal Wort f. Wort durch !...
Also es gibt also gar keine Auflage mehr... WOW! JACKPOT
Nur 5 Bewährungsjahre ohne Verpflichtungen... COOL

@Asltaw
ok, ein bisschen kompliziert. 
ich anerkenne ja max 10.000 EUR Gesamtschulden, dies kann ich auch begleichen
Den Rest muss ich bestreiten, es ist aber allen bekannt sowohl JC als auch UVK dass ich mit deren Rechnungen nicht einverstanden bin. Dies ist auch schriftlich belegt. Die Schuldenhöhe habe ich nie anerkannt und irgendetwas für JC oder UVK unterschrieben.
mal sehen, was daraus wird
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Zahlesel_RUS - 21-11-2020, 23:03

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