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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
Hey,

ziemlich übel gelaufen aber was mich interessieren würde wäre wenn du die Haft antrittst was mit der Wohnung passiert. Übernehmen die ARGE die Wohnkosten? Also kein Lebenshaltungssatz sondern nur die Wohnkosten für 6 Monate? Ich denke die Lebenshaltungskosten (Leistungssatz) dürften wegen Unterbringung in einer Haftanstalt nicht gewährt werden aber zur Sicherstellung der Wohnung dürften die Kosten bestimmt übernommen werden oder liege ich da falsch?

Nachtrag: Google hat mir gerade als ersten Vorschlag das geliefert. Man kann also bei kurzer Haft die Wohnkosten übernehmen lassen um nicht Wohnungslos zu werden. 

Mietuebernahme bei Haftaufenthalt
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Durchschnitt072 - 16-08-2021, 10:50

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