18-08-2021, 09:32
(17-08-2021, 15:50)Zahlesel_RUS schrieb: Und Strafgericht interessiert nur der vorhandene Titel und alles was bis zur Verhandlung aufgelaufen ist, egal,
ob es schon Wechselmodell praktiziert wird und gar keine Schulden mehr enstehen.
Ja, und das steht auch in gefühlt jedem zweiten Beitrag hier. Ein Titel ist eine Urkunde über eine damit eingetretene Vollstreckbarkeit. Er schafft eine eigenständige Tatsache, ein Recht. Wenn du von Hamburg nach München fährst oder gefahren wirst, dann bist du in München. Du bist auch dann dort, wenn dir bewiesen wirdoder du selber beweist, dass du gar nicht hättest fahren dürfen, dass dein Auto kaputt wäre, dass du eigentlich in Hamburg sein solltest und so weiter. Der weitere Umgang mit dir und deine eigenen Handlungen werden trotzdem von der Tatsache ausgehen, dass du dich in München befindest. Der Titel hat dich sozusagen nach München gebracht, dadurch ist eine eigene Tatsache entstanden.
Ich weiss, der Vergleich hinkt, weil er so einfach ist. Aber da dir dir Rechtsnatur eines Titels auch nach so lange Zeit nicht klargeworden ist, muss das Beispiel so einfach sein. Die juristischen Teile der Gefängnisbüchereien sollen übrigens besonders gut bestückt sein und Zeit ist dann ja auch vorhanden, Fortbildung lohnt sich :-)