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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
(18-08-2021, 16:14)Zahlesel_RUS schrieb: Ich bin der Meinung, es wäre ein Problem wenn ich gar nichts an JC und JA bezahlt hätte, ist aber nicht so.
Wenn die Antwort auf die Beschwerde kommt, dann kann ich schauen, was zu tun ist.

GAb es hier viele die im Knast trotz der Zahlungen gelandet sind? Wer?
Ich hätte gern wenigstens ein Beispiel mit dem Sachstand wie es dazu gekommen ist.

Ich kenne es nur so: Knast droht dem, der nichts bezahlt und auf Schreiben nicht antwortet und oder bei der Verhandlung die Schuld nicht anerkennt und behauptet weiter hin nichts zu zahlen.

Ich vermute dein Problem ist, dass dir gerichtlich bereits nachgewiesen wurde, dass du leistungsfähig bist.

Es wurde gerichtlich festgestellt dass du um 1300€ netto verdienst und damit 200€ über dem Selbstbehalt liegst.

Da du nicht die 200€ die du leistungsfähig wärst zu bezahlen bereit warst wird man dich einknasten.

Wärst du nicht leistungsfähig, dass heist dein Einkommen läge unter dem Selbstbehalt hätte das zahlen von 10€ dich geschützt.
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Seditionist - 19-08-2021, 10:21

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