22-08-2021, 13:47
Das ist keine Begründung, das sind persöhnliche Befindlichkeiten.
Du kannst höchstens aufgrund von Justizfehlern Beschwerde einlegen, aber solange du bzgl. JC kein Urteil hast das die falsch berechnet haben, kannst du dich darauf nicht berufen.
Die Beschwerde wird wohl abgeschmettert, zurecht
Du kannst höchstens aufgrund von Justizfehlern Beschwerde einlegen, aber solange du bzgl. JC kein Urteil hast das die falsch berechnet haben, kannst du dich darauf nicht berufen.
Die Beschwerde wird wohl abgeschmettert, zurecht