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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
Zum jetzigen Zeitpunkt ist das alles ziemlich durch. Der Zug, der dich ins Vollpension-Urlaubsgebiet einfährt rollt schon. Nett sein und mit süsser Stimme sprechen ist jetzt nicht mehr drin. Erst dann wieder, wenn es beispielsweise um offenen Vollzug geht. Dazu stehen ja schon genug Hinweise in den vorigen Beiträgen. Schaden kann es natürlich auch nicht, nochmal einen Anwalt zu beauftragen, der eventuell verbleibende Möglichkeiten abschnüffelt. Dem steht das Risiko gegenüber, nochmal Kosten zu haben um einen lustlosen Juristen zu bezahlen.
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von p__ - 23-08-2021, 10:56

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