Deine ganzen Kalkulationen interessiert jetzt kein Richter mehr, das Urteil nach §170 STGB ist ergangen, der Fall ist abgeschlossen
Rechtsmittel hättest Du vorher mit Anwalt ausschöpfen müssen, hattest Du denn keinen Pflichtverteidiger ?
Wenn Du nach der Entlassung so weiter spielst, statt zu zahlen gibt es bald ein neues § 170 STGB Verfahren,
als Wiederholungstäter wird die Strafe dann wohl härter
Wenn ich es richtig verstanden habe:
Du hast / hattest Russische Import Frau für die Du zahlen darfst und jetzt sogar eingelocht wirst.
Hast Du sie selbst importiert oder war Sie schon hier ?
Rechtsmittel hättest Du vorher mit Anwalt ausschöpfen müssen, hattest Du denn keinen Pflichtverteidiger ?
Wenn Du nach der Entlassung so weiter spielst, statt zu zahlen gibt es bald ein neues § 170 STGB Verfahren,
als Wiederholungstäter wird die Strafe dann wohl härter
Wenn ich es richtig verstanden habe:
Du hast / hattest Russische Import Frau für die Du zahlen darfst und jetzt sogar eingelocht wirst.
Hast Du sie selbst importiert oder war Sie schon hier ?