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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
(19-09-2021, 20:51)Zahlesel_RUS schrieb: ohne Haftbefehl gibt es doch keine Vollstreckungsverjährung

Die Frist zur Vollstreckungsverjährung läuft ab Tag der Rechtskraft.

Bei Dir vermutlich entweder 3 oder 5 Jahre - je nachdem welche Tagessätze zugrunde gelegt wurden.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Ruckzuckmaschine - 20-09-2021, 18:44

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