21-09-2021, 19:50
Ich habe nicht mal eine Antwort auf meine sofortige Beschwerde erhalten
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung ist ja immer noch nicht rechtskräftig.
Wenn es soweit ist, soll doch Haftbefehl folgen und der wird nach 5 Jahren verjährt.
Ich habe es so verstanden.
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung ist ja immer noch nicht rechtskräftig.
Wenn es soweit ist, soll doch Haftbefehl folgen und der wird nach 5 Jahren verjährt.
Ich habe es so verstanden.
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