Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 3.5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.

Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht sind, verjähren in 5 Jahren
alle übrigen Taten verjähren in drei Jahren.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/verjae...30037.html

vielleicht auch 3, aber sieht mehr nach 5 aus

Strafgesetzbuch (StGB) § 170 Verletzung der Unterhaltspflicht
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Zahlesel_RUS - 21-09-2021, 20:25

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Mandatsniederlegung kurz vor Hauptverhandlung Alberto 4 1.988 05-12-2020, 16:16
Letzter Beitrag: Alberto
Question Kind zieht zu mir - was muss ich machen/beachten BackPort 35 38.516 12-04-2016, 11:42
Letzter Beitrag: p__
Photo Hauptverhandlung Unterhaltspflichtverletzung §170 Der Zahlesel 34 30.571 22-05-2015, 09:53
Letzter Beitrag: wackelpudding
  Hauptverhandlung Unterhaltsabänderung krank melden Blumentopferde 22 22.463 07-06-2013, 20:11
Letzter Beitrag: stillnowayout

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste