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Sonderbedarf Nachhilfe
#1
Hallo Zusammen,
ich benötige bitte euren Rat für das folgende Thema:
Meine 12-jährige Tochter wurde von Ihrer Mutter vor ca. 2 Monaten bei der sog. Schülerhilfe
angemeldet.
Es wurde ein 2-Jahresvertrag abgeschlossen mit einem Mitgliedsbeitrag von monatl. 120 €.
Bis zu dem Zeitpunkt, als Sie dort angemeldet wurde, habe ich regelmäßig mit Ihr gelernt 
-> der Kontakt wurde dann leider von der Mutter immer mehr unterbunden, so dass Sie nun zur Nachhilfe geht.

Mir ist bewusst, dass diese Kosten als Sonderbedarf vom Vater angefordert werden können. Das JA hat auch schon
rasch einen Brief inkl. Ermittlungsbogen aufgesetzt um meine Einkommensverhältnisse zu prüfen. Neben der Nachhilfe
wird auch eine Zahnspange fällig, welche ich selbstverständlich anteilig zahlen werde.
ABER:
Bin ich verpflichtet Nachhilfekosten zu bezahlen ohne auch nur ansatzweise in diese Entscheidung mit eingebunden wurde?
Ich wurde noch nicht mal gefragt, was ich davon halte! Es wird nun nach Vertragsabschluss die Hand aufgehalten und nach Geld gefragt.
Muss man mich nicht mal vorher informieren??? Nichts gegen die Nachhilfe an sich... aber das ist frech!
... so ähnlich möchte ich es dem JA auch telef. mitteilen, bevor ich da irgendwelche Bögen ausfülle.

Letztens wurde schon versucht die hälftigen Kosten der Klassenfahrt aus mir zu quetschen (195,-) -> muss ich nicht, da diese Kosten planbar sind und einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Dann fing die Mutter tatsächlich an, mich zu erpressen... Entweder du zahlst die Klassenfahrt oder die Nachhilfe usw. 
Alleine schon wegen dem ewigen fremdbestimmen und kusch machen vor der Mutter, möchte ich mich eigentlich nicht an solchen Kosten beteiligen. Die macht irgendwann was Sie will.
Entweder du tust das und jenes oder ....

Bitte nicht falsch verstehen! Nachhilfe ist schon ok, wenn es legitim ist.

Neben dem Kindesunterhaltunterhalt, zahle ich die Mitgliedskosten vom Sportverein, kaufe Ihr Klamotten weil die Mutter Ihr keine mehr mit gibt zum Papa-Wochenende.... und und und

Gruß und vielen Dank im voraus
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#2
Die Rechtssprechung nutzt hier das sinnvolle Wort „unvorhergesehener“ Sonderbedarf. Sind die schulischen Leistungen schon länger mau, kommt der Nachhilfebedarf nicht überraschend. Die Mutter hätte durch Ansparen Vorsorge betreiben müssen

Bei der Klammer bekommt die Mutter die Kosten regelmäßig zum größten Teil zurück, nachdem die Klammer wieder draussen ist und ein Behandlungserfolg attestiert wurde, u.a. wird auch vom Zahnarzt regelmäßig geprüft, ob ordentlich geputzt wurde, um diesen Erfolg nicht im Keim zunichte zu machen. Hast du Einfluss auf die regelmäßige Zahnpflege? Wohl kaum. Wird die Mutter dir die Rückzahlung der Krankenkasse ebenfalls zugute kommen lassen? Wenn, steht allenfalls die Zwischenfinanzierung der Klammer im Raum. Dafür gibt es Kredite bei der Bank.

Eine Klammer ist also insgesamt gesehen kaum Sonderbedarf, unvorhersehbar sowieso nicht, da oftmals über Jahre hinweg bekannt, man nur abwartet, dass der letzte Milchzahn herausfällt.
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