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Tipps zur Unterhaltsberechnung (Scheidung und Ex geht sicher zum Amt)
#10
Der Vermieter wird sich an dir schadlos halten. Du zahlst also erst mal ab Tag 1 alles allein. Dann kannst du versuchen, im Innenverältnis etwas wiederzubekommen. Einen Betrag in der Form, dass er deinen Trennungsunterhalt mindert. Das musst du vielleicht gerichtlich durchsetzen, was Monate dauert, während denen du alles weiter allein zahlst. Es kann gut sein, dass das Geld auf der langen Strecke verloren geht. Die Arbeitsagentur kommt dazu und wird auch Geld von dir wollen, die Ex wird ausziehen und du bleibst auf dem Kosten für die bisherige Miete hocken, irgendwas.
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RE: Tipps zur Unterhaltsberechnung (Scheidung und Ex geht sicher zum Amt) - von p__ - 19-06-2019, 15:30

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