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Wie die Helferbranche einen Vater entsorgt
(27-10-2023, 21:21)p__ schrieb: Solange der Titel besteht, muss gezahlt werden was im Titel steht.

Nochmal: Das Jugendamt hat mich ausdrücklich aufgefordert keinen Kindesunterhalt mehr an die Mutter zu bezahlen! Außerdem haben die mir eine Vereinbarung über einen widerruflichen Vollstreckungsverzicht zugeschickt.

Meine Fragen:

1. Muss das Jugendamt den gezahlten Kindesunterhalt für den Monat Oktober bei dem Kostenbeitrag anrechnen? Das Kind war den gesamten Oktober in Obhut. Welchen Rechtsbezug gibt es dafür.
 
2. Soll ich die JA-Vereinbarung über einen widerruflichen Vollstreckungsverzicht unterzeichnen? Mit Unterzeichnung verzichte ich auf §§ 238 ff FamFG für die Dauer der Obhut -- also auch auf 239, wo mir eigentlich die Galle hoch kommt.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Wie die Helferbranche einen Vater entsorgt - von Alles-durch - 27-10-2023, 23:09
Was plant die Ex? - von Alles-durch - 19-06-2019, 22:21

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