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Frage nach ELStAM Sperre und Umgehung
#1
Hallo Forum,
ich brauch mal Spezial-wissen zur ELStAM Sperre vom Finanzamt.
Folgendes ist mir passiert:
Ich arbeitete im Bundesland A, hatte gekündigt und wollte im Bundesland B anfangen zu arbeiten. Just beim Wechsel hat das JA (würde mich gerne zum Vater machen) beim ExArbeitgeber in A angerufen. Die haben (vermutlich) Bundesland B erwähnt. Jedenfalls habe ich in B mitgeteilt bekommen, das es da eine ELStAM Sperre gibt, die vom JA ausgelöst wurde, zwecks Aufenthaltsbestimmung. Das war Mitte 2017.
Ich habe dann aber die Arbeit in B nicht angetreten, sondern in Bundesland C, wobei es keine Probleme gab.
Aktuell (07/2019) arbeite ich in Bundesland D (ebenso keine Probleme) und überlege wieder nach B zu wechseln (besserer Job).

Meine Fragen:
Was ich halbwegs sicher weiß ist, dass die ELStAM Sperren zeitlich nicht auslaufen. Ist das korrekt?
Sind die ELStAM Sperren ans Bundesland gebunden?
Kann ich rausfinden, ob eine ELStAM Sperre vorliegt?
Macht das Arbeitsamt ELStAM abfragen? (d.h. wenn man ALG1 bezieht, gibts da auch eine ELStAM abfrage?)?

Was würdet ihr machen? Job riskieren oder B meiden?
Danke für sachdienliche Tipps
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)
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#2
Habe ich noch nie von gehört, dass ein JA eine ELStAM Sperre machen kann. Erschließt sich mir auch nicht, warum. "Würde Dich gerne zum Vater machen". Den Satz habe ich auch nicht verstanden. Würde aber gerne von Dir also daher den Fortlauf der Sache erfahren.

Sie können konkrete Arbeitgeber auf Antrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt für den Abruf Ihrer Lohnsteuerabzugsmerkmale benennen oder ausschließen (Positivliste/Teilsperrung/Vollsperrung). Bekommt Ihr Arbeitgeber aufgrund einer Sperrung keine Informationen bereitgestellt, ist er jedoch grundsätzlich verpflichtet, den Arbeitslohn nach Steuerklasse VI zu besteuern.

http://www.steuern.sachsen.de/7357.html

Lass Dich doch vom zuständigen Finanzamt mal aufklären. Im Zweifel wirst Du bis zur Klärung der Sache also in die Stkl. VI gestuft. Sind dann mächtig Abzüge, aber am Ende des Jahres wird ja abgerechnet, durch Steuererklärung.
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#3
Irgendwie verwirrend. Ich komme nicht so recht mit, was hier genau gesperrt wurde und weshalb.
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