02-05-2009, 00:35
fr schrieb:Als die Mutter mit dem Jungen in die Schweiz zog, kam er dort in eine Ganztagseinrichtung. Aufgrund der hochwertigen pädagogischen Betreuung in dieser Tagesstätte fielen auch hohe Kosten an. […] Das Kind verlangte deshalb - vertreten durch die Mutter - vom Vater einen Anteil von monatlich 298 Euro zusätzlich. […]Kindeswohl, na klar, welche Unverschämtheit wird nicht mit dem Kindeswohl begründet?
Der Ganztagsplatz diene auch nicht vorrangig der Erwerbsfähigkeit der Mutter, sondern dem Kindeswohl. Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass die Erziehung im Kindergarten der sozialen und geistigen Entwicklung des Kindes nütze.
Die Erziehung im Kindergarten diene der sozialen und geistigen Entwicklgung des Kindes. Den Vater braucht ein Kind für seine soziale und geistige Entwicklung offensichtlich nicht. Danach fragt kein Richter. Die Zahlesel sollen sich also von Produzenten geistigen Dünnschisses sagen lassen, was ihre Kinder für die soziale und geistige Entwicklung braucht.
Das Kind verlangte deshalb - vertreten durch die Mutter (natürlich) - vom Vater einen Anteil von monatlich 298 Euro zusätzlich. Ist es nicht so, dass das Kind, wenn man auf das Kind hören würde, von der Mutter den Vater verlangen würde? Diese Nieten in Roben sollte man wegen Kindesmisshandlung im Amt verklagen.