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Unterhalt Volljährig erfüllungshindernder Vorbehalt
#2
(08-08-2019, 16:27)Helmute2000 schrieb: Muss ich das wirklich?

Wäre meiner Meinung nach sinnvoll, denn das Geld bekommst Du sowieso nicht zurück ("schon ausgegeben") und ein Streit darum erhöht nur den Streitwert (worüber sich die Anwälte freuen).

Insofern scheint Dein Anwalt fair Dir gegenüber zu handeln.
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RE: Unterhalt Volljährig erfüllungshindernder Vorbehalt - von Simon ii - 09-08-2019, 10:23

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