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Unterhalt Volljährig erfüllungshindernder Vorbehalt
#12
(28-07-2020, 15:05)p__ schrieb: Also nichts zurückbekommen. Das ist staatlich sanktionierter Raub. Nicht Diebstahl, sondern Raub, denn das Geld wird unter Gewaltanwendung (tituliert, sofortige Vollstreckbarkeit!) zu Unrecht kassiert.

Da schließe ich mich definitiv Deiner Meinung an. Bin ja nunmal auch derzeit so ein Raubopfer.
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RE: Unterhalt Volljährig erfüllungshindernder Vorbehalt - von Gast1969 - 28-07-2020, 18:58

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