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Hallo zusammen, ich habe wieder eine Frage.
Meine Tochter 18 besucht wohl jetzt eine Fachoberschule Fachrichtung Verwaltungsrecht.
Bedingung ist ein Praktikum bei der Polizei mit einem Umfang von 960 Stunden im Schuljahr.
Hab ich ein Recht auf den Praktikumsvertrag um in Erfahrung zu bringen ob dieses Bezahlt wird?
Gruss Seb
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Zumindest bei der Bundespolizei gibt es für dieses Pflichtpraktikum kein Geld.
Bei der Landespolizei dürfte das nicht anders sein.
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Grundsätzlich hast du immer das Recht auf Auskunft (§1605 BGB). Anfragen kostet nix, es sei denn es wird auf sturr geschaltet und ein Anwalt notwendig.
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(14-08-2019, 20:29)Theo schrieb: Bei der Landespolizei dürfte das nicht anders sein.
Das muss der Unterhaltsbegehrende sagen. Auskünfte sind ausserdem nicht nur zu geben, sondern auch zu
belegen. Eine Grundtatsache, die auch jeder Pflichtige kennt. Die Behauptung eines bestimmten Einkommens reicht nicht, auch dies zu
belegen gehört zur Auskunft.
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Polizei? Mein Beileid...
VM
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23-08-2019, 16:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-08-2019, 16:56 von Velocat.)
Hallo Zusammen, meine Tochter hat mir nun ihre Schulbuscheinengung zugeschickt. Das Praktikum macht sie jetzt bei einen Anwalt. Der Aufforderung mir zu belegen ob das Praktikum bezahlt wird oder nicht lag nur eine allg. Verschwiegenheitserklärung bei. Wohl Teil ihres Vertrags.
Begebe ich mich auf dünnes Eis wenn ich den Unterhalt für September einbehalte?
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Das Einkommen muss sie nachweisen, wenn sie Unterhalt will. Sie muss keinen Praktikumsvertrag vorlegen, aber eine Nennung der Höhe einer eventuellen Vergütung nebst Nachweis.
Wer nix nachweist, kriegt nix. Als Pflichtiger kann man sich auch nicht um Unterhalt drücken, indem man einfach behauptet "ich krieg nix" und "mein Arbeitgeber verbietet mir, irgenwas zu sagen".
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23-08-2019, 21:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-08-2019, 21:03 von Velocat.)
@p
wie ist die beste Weise daran zugehen. Nochmals per Einschreiben auffordern? Sie gibt ja gar nichts preis.
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(23-08-2019, 16:53)Velocat schrieb: Hallo Zusammen, meine Tochter hat mir nun ihre Schulbuscheinengung zugeschickt. Das Praktikum macht sie jetzt bei einen Anwalt.
Jetzt Juristerei? Da kommst Du ja vom Regen in die Traufe... Was soll man einem Vater da wünschen? Dass sie später für die Gerechtigkeit kämpft?!…
VM
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(23-08-2019, 21:02)Velocat schrieb: wie ist die beste Weise daran zugehen.
Wenn kein Titel besteht, einfach nicht zahlen. Sie hat die geforderte Auskunft nicht gegeben, damit hat sie keinen Anspruch auf Unterhalt. Es ist nicht deine Aufgabe, ständig mit Wiederholungen einer klaren, eindeutigen Aufforderung nachzulegen. Einmal fragen reicht.
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Wenn ein Titel nicht bis 18 Jahre begrenzt ist, kannst du nicht einfach die Zahlung einstellen.
Da er fragt, ob er noch zahlen muss, gehe ich mal von aus das keine Altersbegrenzung bis 18 drin.
Du musst dann vor Gericht den Titel abändern lassen, die Begründung das dir keine Auskunft gegeben wurde reicht schon aus, das es berechtigten Grund für die Klage gibt.
Einfach nur Zahlungen einstellen reicht da nicht, weil ihr das genauso Grund zur Klage gibt, und die Kosten musst du dann tragen!
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@Surajin,
mein Titel war bis zu 18 Gb der Tochter begrenzt.
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Dann nichts zahlen. Aber warum hast du dir dann überhaupt die Mühe gemacht die Unterlagen anzufordern?
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@ Surajin,
sie hat bis jetzt eine normale Schule besucht. Die kleine Prinzesin(wird jetzt 19) hat die 10 klasse wiederholt und ist nun auf die Fachoberschule gewechselt.
Bisher war das Unterhalt zahlen ja berechtigt. Und nun möchte ich halt Infos über ihre aktuelle Ausbildungsituation.
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(24-08-2019, 22:41)Velocat schrieb: Bisher war das Unterhalt zahlen ja berechtigt.
Das mag ja sein.
Aber wenn sie keine Auskunft gibt, braucht sie Dein Geld offensichtlich nicht mehr.
Also Zahlungen
ohne weitere Nachfrage oder Mahnung einstellen.
Braucht sie doch Dein Geld, wird sie sich schon melden.
Simon II