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Anwesenheit KM
#1
Tochter ist inzwischen volljährig, darf nun lfd. Prozesse vor Gericht für die KM ausfechten. 

Frage: 

Darf die KM bei mündlichen Verhandlungen noch mit anwesend sein, oder kann ich verlangen, die Nicht-Öffentlichkeit durch Verweis der KM aus dem Gerichtssaal verweisen zu lassen? Darf sie überhaupt mit ins Gericht? Die Justizbeamten befragen hier jeden, in welcher Eigenschaft er überhaupt Einlass begeehrt, als Kläger, Beklagter oder Anwalt. Würden diese die KM überhaupt hineinlassen, ohne Prozessbeteiligte zu sein?
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#2
(16-08-2019, 01:46)IPAD3000 schrieb: Darf die KM bei mündlichen Verhandlungen noch mit anwesend sein,

Nein.

Simon II
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