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Stufenantrag auf Kindesunterhalt - wie verhalten?
#13
(26-09-2019, 07:35)Austriake schrieb:
(16-08-2019, 12:59)Zahlesel_RUS schrieb: Anwältin der KM und JA arbeiten nicht zusammen

Theoretisch nicht. Praktisch telefoniert man ab und zu miteinander.

(25-09-2019, 21:21)Markus Müller schrieb: Hat jemand Erfahrungen damit? Da ich das Kind eh noch nie zu sehen bekommen habe und sich daran auch nichts ändern wird möchte ich das absolute minimum bezahlen.

Verlange doch erst mal einen Nachweis über die Existenz des Kindes, daß es noch am Leben ist und tatsächlich bei der Mutter wohnt.

Denkst Du dass es so etwas wirklich gibt? Die Behörden würden da doch intern kommunizieren aber das ist auch nicht das Thema.
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RE: Stufenantrag auf Kindesunterhalt - wie verhalten? - von Markus Müller - 26-09-2019, 12:20

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