Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kindesunterhaltsrecht
#1
Hallo miteinander,

Ich plane einen Vertrag für KU mit der KM aufzusetzen.

Habt ihr eventuell wichtige Hinweise, was ich hier beachten muss?

Ich denke an sowas wie:
Was wenn ich arbeitslos/krank werde
Wenn das Kind aeltrt wird etc.

Ich danke euch im Voraus!

Gesendet von meinem INE-LX1 mit Tapatalk
Zitieren
#2
Man(n) kann dies sicherlich tun, nennt sich Unterhaltsverzicht, beiderseits.

Jedoch ist dies nicht gerichtsfest. Sobald einer klagt oder Dritte klagen (z.B. JA) ist ein vorab gemachter Vertrag

völlig nichtig. KU hat immer Vorrang.

Bei Unterhaltstiteln ist darauf zu achten, dass die nach Möglichkeit statisch und bis 18 begrenzt sind.
Zitieren
#3
Folgendes ist zu beachten: der Kindesunterhalt ist der Anspruch des KINDES gegenüber dem nicht betreuenden Elternteil.

Somit können nicht zwei Personen (Vater und Mutter) einen Vertrag zu Lasten Dritter (des Kindes) schliessen. Dieser wäre sittenwidrig und somit nichtig.

Ein sicherer Weg wäre, freiwillig bei einem Notar (nicht beim Jugendamt!) einen Unterhaltstitel über den Betrag XXX und befristet bis zum 18. Geburtstag des Kindes erstellen zu lassen. Das kann durchaus so gestaltet sein, dass sich der Vater verpflichtet, zumindest immer den gesetzlichen Mindestunterhalt (derzeit ca. 135.- € mtl.) zu zahlen plus den Betrag XXX, so lange er erwerbstätig ist und nicht unverschuldet in einer Notlage. Wenn diese eintreten sollte, dann zahlt der Vater nur den Mindestunterhalt - und so weiter. Da gibt es einiges an Gestaltungsmöglichkeit - aber nur, wenn man den Titel freiwillig bei einem Notar machen lässt. Unter Zwang beim Jugendamt wird es diese Möglichkeiten nicht geben.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#4
Bei Deiner Fragestellung unterstelle ich, dass Ihr Euch derzeit noch "grün" seid. Ich darf daher etwas anderes vorschlagen, als Alternative zu den Vorrednern.

Solche "Verträge" untereinander sind eher psychologischer Natur als das sie einen Dritten seitens der im Familienrecht tätigen "Experten" beeindrucken würden. Bei Streit zerreißen die fast alles einfach so in der Luft und gehen zum üblichen Programm über.

Dein Vorteil derzeit ist, dass so lange wie nichts tituliert ist, auch nichts die Vergangenheit betreffend, auflaufen kann.

Ich unterstelle ebenso, dass niemand von Euch Beiden Sozialleistungen bezieht.

Also dann: Setzt Ihr Beide einen "Vertrag" auf, in dem Ihr die Summe x vereinbart. So weit so gut. Für Dich bedeutet das ein Mindestmaß an Sicherheit und Deine Ex-Frau freut sich über diesen "Vertrag". So lange, bis jedenfalls jemand kommt und sie "aufklärt" nach dem Motto: Dir steht aber noch mehr zu.....

Für die Frage des älter Werdens des Kindes bastelst Du irgendeinen herbei fantasierten Stufenplan zusammen. Also so nach dem Motto: Es gibt alles 2 Jahre einen Fuffi mehr, oder so..... (Alles im Rahmen des Leistbaren auf der einen Seite und dessen, was die Mama abnickt. Gib ihr lieber einen Zwanni mehr, als dass es Streit gibt. Du musst sie schon ein bisschen anfüttern.)

Für Krankheit und Arbeitslosigkeit regelst Du gar nichts. Das kann nur in die Hose gehen. Schreib einfach rein, dass in diesem Fall den Umständen entsprechend neu verhandelt wird, etc bla bla. In einem solchen Fall spaziert die sowieso zum Jugendamt und Du in die Situation des Versuchs, Deine Leistungsunfähigkeit darlegen zu müssen. Hoffe einfach, dass das nicht eintreten wird.

Jetzt habt Ihr Euch also auf eine Formulierung und Summe X geeinigt. Dann schreibst Du bitte noch rein, dass "im Falle eines kurzzeitig höheren Bedarfs des Kindes, unabhängig einer Begründung in Bezug auf den Entstehungsgrund, die Mutter den zusätzlichen Bedarf im Rahmen einer ERFÜLLUNGSÜBERNAHME übernimmt. Das groß geschriebene Wörtchen ist das Zauberwort. Ein Verzicht ist schlicht rechtswidrig und nicht möglich.

Back ihr einen Kuchen, biete ihr was, setzt was auf und dann hoffe, dass es möglichst lange gut geht. Wie gesagt: Der Vertrag gaukelt Sicherheit vor. Mit Glück für beide Seiten. Mit noch mehr Glück kommt Deine Ex auch später nicht auf krude Ideen.

Geht in diesem Fall NICHT zu einem Notar und NICHT zum Jugendamt und tituliert NICHT. Ich verspreche Dir: Das gibt nur Diskussionen. "Das geht aber so nicht", das "macht man aber so nicht", "wir müssen da die Düsseldorfer Tabelle nehmen" usw.

Die werden Euch dermaßen voll labern, bis Deine Ex kippt und aus ist es mit der schönen Vereinbarung.
Zitieren
#5
Punkt dabei ist, wie auch immer solche privat gestalteten Verträge ausgestaltet werden, 

dass dieser Vertrag obsolet ist, sobald einer der Vertragspartner klagt. Und dies ist meist die Mutter,

die in der Regel sehr schnell feststellt was ihr eigentlich "zustehen" würde.

Prinzip der Unterhaltsmaximierung zu Gunsten der KM.
Zitieren
#6
Vielen Dank für die Tipps.

Es tut mir leid aber es geht hier darum, dass die Mutter in einem nicht eu Land lebt und nach diesem Recht XX% des Einkommens fuer das Kind fördern kann. Das wollen wir anpassen mit einem Vertrag.

Dieses Land ist im Haager Uebereinkommen mit dabei..

Hilft das?

Gesendet von meinem INE-LX1 mit Tapatalk

(20-08-2019, 21:15)Geraldo123 schrieb: Vielen Dank für die Tipps.

Es tut mir leid aber es geht hier darum, dass die Mutter in einem nicht eu Land lebt und nach diesem Recht XX% des Einkommens fuer das Kind fördern kann. Das wollen wir anpassen mit einem Vertrag.

Dieses Land ist im Haager Uebereinkommen mit dabei..

Hilft das?

Gesendet von meinem INE-LX1 mit Tapatalk
Und im Un uebereinkommen. Mein Land im un uebereinkommen.

Gesendet von meinem INE-LX1 mit Tapatalk
Zitieren
#7
Das ändert alles. Deshalb ist es auch sinnvoll, threads fallbezogen zu führen. Dass Mutter und Kind irgendwo weit weg wohnen, ist uns längst entschwunden.

Da gelten dann die Regeln des Landes, in dem sich die Beiden befinden. Es gibt zwar faule Tricks, das nach Deutschland zu verschieben, aber geh erstmal davon aus, dass Landesrecht bei allen Unterhaltsfragen gilt. Leider ist es hier auch nicht möglich, nun 200 verschiedene Länderrechte zu beschreiben, aus denen du dir dann das richtige Land rausnimmst.

Das Haager Übereinkommen regelt gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen und Titeln, aber nicht die Frage was vertraglich in einem Land X festlegbar ist.
Zitieren
#8
Danke für die Hinweise. Schauen wir mal, habe einen lokalen Anwalt kontaktiert.

Gruss,

Gesendet von meinem INE-LX1 mit Tapatalk
Zitieren
#9
Hallo Leute,

Wie gesagt wir würden einen Unterhaltsvertrag machen.

Nun wollte ich eure Meinung wissen.

Sie kommt aus Osteuropa nicht eu.

Ich würde die Vaterschaft anerkennen nachdem wir einen Vertrag gemacht haben... Was haltet ihr davon.. Ist ein Vertrag zu machen gut oder schlecht?

Wir möchten schon zusammenziehen, ist aber heikel denke ich mir wenn es klappt.

Lebe in der Ch.

Vielen Dank für eure Meinungen!

Gesendet von meinem INE-LX1 mit Tapatalk
Zitieren
#10
Vaterschaftanerkennung = du bist verpflichtet in jedem Land in dieser Galaxis
Vertrag bringt nichts! Sie kann immer sagen, dass sie gezwungen war ihn zu unterschreiben... usw
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
Zitieren
#11
Die Details sind von hier aus nicht zu beurteilen, rechne aber damit dass so ein Vertrag nur psychologische Wirkung hat und nur als Absichtserklärung zählt. Man kann zum Beispiel Unterhaltszahlungen nur mit Verwinkelungen und in Grenzen festlegencund vor einer Vaterschaftsanerkennung ist sowieso alles ohne Grundlage.

Zitat:Sie kann immer sagen, dass sie gezwungen war ihn zu unterschreiben... usw

So siehts aus. "Erpressung, damit er die Vaterschaftsanekennung unterschreibt".
Bist du überhaupt leiblicher Vater, ist das nachgewiesen? Was genau sind deine Ziele für dich, für das Kind, für die Mutter?
Zitieren
#12
Ja, er unterschreibt. Sie ziehen zusammen und wenn sie keinen Bock mehr hat mit ihm zu leben, bekommt sie in Ost EU mind 50% des titulierten in Ch.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
Zitieren
#13
Ich bin wirklich sehr dankbar für eure Meinungen!

Ziel waere schon zusammenzuleben.

Meine Sorgen sind einfach folgende:
Funktioniert es nicht, dann bleibt sie in Ch, sehr teure Angelegenheit und sie wird so gut wie nicht arbeiten müssen, weil die sprachliche Voraussetzungen fehlen.

Oder sie geht zurück, ich zahle viel und sie lebt sehr gut vor Ort und ich kann kaum das Kind sehen bzw es lernt nicht mal wirklich Deutsch.

Zumindest das möchte ich abfedern, weil ich finde es sehr unfair. Das Kind waere wohl kaum bei mir und ich habe extreme Verpflichtungen..

Ich denke schon dass ich der Vater bin, gab aber kein Test. Sie versichert es mir zu 100% und sagt ich soll gerne einen Test machen.



Gesendet von meinem INE-LX1 mit Tapatalk
Zitieren
#14
Ohne Test geht sowieso nichts. Welches Leben deine Ostvenus führt wenn du nicht da bist weisst du überhaupt nicht.
Sich eine Frau ohne Erwerbschancen ans Bein zu binden ist der absolute Wahnsinn, darüber sollte man nicht einmal nachdenken. Mit so jemand ein Kind zu produzieren ist bereits der Absturz und kettet dich für Jahrzehnte in der Pflichtigenrolle fest.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste