25-08-2019, 10:01
880 Euro ist der Betreuungsunterhalt den eine Studentin laut Gesetz mindestens benötigt.
Die Vorderungen sind doch schon seitens des Anwalts gestellt... Wenn ich in ein paar Jahren zurückkommen sollte und die Vaterschaft festgestellt wird, müsste ich doch rückwirkend alles nachzahlen!?
Die Vorderungen sind doch schon seitens des Anwalts gestellt... Wenn ich in ein paar Jahren zurückkommen sollte und die Vaterschaft festgestellt wird, müsste ich doch rückwirkend alles nachzahlen!?