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Moin.
So, der Fall sieht folgendermaßen aus:
Der Sohn soll die Schule wechseln. Eine Hospitation an einer Privatschule findet statt, danach soll gemeinsame Entscheidung mit Sohn und KM getroffen werden. In dieser Zeit findet der Sohn die neue Schule super, fühlt sich gut aufgehoben, Essen ist besser, soziales Miteinander gut trotz "neu", etc. Dann Konflikt mit Vater; Sohn und KM sind mal wieder "ein Team", großes Drama mit JA und Polizei (telefonisch), Ergebnis: Sohn hasst Papa. Trotzdem äußert sich der Sohn positiv zur Hospitation: die neue Schule ist cool! Der Sohn wechselt nach dem Wochenende zur KM, zwei Tage vor Ende der Hospitation schreibt KM an Vater: Sohn tendiert zu Verbleib an alter Schule! Also denkt der Vater sich: hey, der Sohn will wechseln, ich will das auch, ab zum Gericht, Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für die Schulwahl stellen.
Also Antrag gestellt, extra nicht als "einstweilige Anordnung" beantragt und was macht das Gericht?! "Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen." Das war jetzt im schriftlichen Verfahren. Was tue ich damit? Habe ich nun mal nicht beantragt, weil bekanntermaßen aussichtslos. Gericht dichtet sich meinen Antrag zurecht, weil ich "besondere Eilbedürftigkeit" betont hätte. Soll ich jetzt die mündliche Anhörung beantragen? Oder kann ich sofortige Beschwerde einlegen gegen einen Beschluss, der mit meinem Antrag nichts zu tun hat? Da der Richter ein Eilverfahren daraus gemacht hat, ist seine Entscheidung ja auch nicht anfechtbar. Im übrigen geht es mir nicht um eine einstweilige Anordnung, sondern um ein Verfahren in der Hauptsache, so wie ich es beantragt habe. Oder soll ich einfach einen neuen Antrag stellen, der sich mittlerweile erledigt hat, weil der Sohn wieder Stockholm-Syndrom hat und vom Schulwechsel plötzlich nichts mehr wissen möchte?!
Ich möchte den Beschluss anfechten, weil er sich nicht auf meinen Antrag bezieht, der Richter zudem ungezügelt über meine Motivationslage fantasiert und mir implizit noch Mutwilligkeit unterstellt. Kann ich diesem Manöver juristisch etwas entgegensetzen? Kohle für Anwalt ist nicht vorhanden - natürlich.
VM
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Was ist das wieder für eine Sinnlose Aktion.
Wenn Kinderbesitzerin und Sohn zusammen halten, warum verschwendest du dann Zeit und Energie?
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Ohne auf den Fall genau einzugehen: In solchen Fällen geht man immer nach § 1628 BGB vor, WENN man es vor Gericht bringen will.
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(30-08-2019, 11:12)p__ schrieb: Ohne auf den Fall genau einzugehen: In solchen Fällen geht man immer nach § 1628 BGB vor, WENN man es vor Gericht bringen will. Danke für den Hinweis, p. Wird alsbald an den zuständigen Richter weitergereicht, da ihm offenbar seine interpretatorische Freiheit einen Streich gespielt hat. Ich weiß echt nicht, was man bei "Eltern konnten sich nicht einigen" noch belehrend rumspinnen muss. Typischer Frauenbeschützer...
@Bitas
Sei doch mal gnädig mit mir Ich versuche meinen Ärger zu kanalisieren, nicht zu unterdrücken oder zu verdrängen. Betrachte diese "sinnlose Aktion" als therapeutische Maßnahme, bisweilen ja auch mit Lehr- oder Unterhaltungswert. Ist aus meiner Sicht nicht besser oder schlechter als Saufen oder zum Psycho-Doc zu gehen. Ich lebe noch in unmittelbarer Nähe dieses Elends, so dass ich momentan noch bei jedem zweiten Gang vor die Tür getriggert werde. Nächste Woche wieder Termine mit JA wegen Vater-Kind-Konflikt mit Polizeikontakt vor zwei Wochen. Es ist ja nicht so, als könnte ich einfach meinen Hut nehmen, wenn ich wollte.
VM
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Ganz ehrlich, klingt fuer mich so als ob Du Dir mit dem querulantischen Verhalten selber eine Grube graebst und zwar immer tiefer und tiefer. Sowas sollte manN nur machen, wenn manN absolut nichts mehr zu verlieren hat. Sprich Umgangsausschluss, Kontakt- und Annaeherungsverbot schon ausgesprochen wurden.
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Ich kann Kay nur beipflichten.
Als nächstes kommt SO-Entzug wegen Kommunikationsproblemen. Mir hat man das ohne solche Aktionen entzogen. Meine Ex hat einfach in Absprache mit der Richterin/Helferindustrie die Kommunikation eingestellt, weil ich die nicht mit WE-Umgängen entlastet habe und nur Werktagsumgänge anbiete.
Ich wollte aber Informationen über das Leben des Kindes haben, die mir komplett verweigert wurden. Die waren dann der Auffassung, um so mehr Informationen der hat, um so größer das Risiko, dass der Streß macht. Informationen wurden mir vollständig verweigert und stattdessen wurde das Sorgerecht entzogen.
Offiziell hieß es dann im Urteil:
Egal welcher Elternteil Schuld hat, wenn keine gemeinsame Kommunikation / Entscheidungen möglich sind, dann muss einem das SO entzogen werden. BGH hat diese Auffassung an anderer Stelle bestätigt.
Da wir bereits genügend Verfahren hatten, war ein dagegen angehen wenig aussichtsreich - zumal die im FamR sowieso alles begründen können, wenn die wollen.
Außerdem hatte ich eine flexible Umgangsregelung inkl. staatlich bezahltem Umgangspfleger und im Beschluss war kein Ordnungsgeld drin. Da dachte ich mir dann, wenn ich dagegen angehe, dann bekomme ich vom OLG was fixes und Ordnungsgelder, was ich nicht wollte.
Du solltest mit Deinen Aktionen also taktisch agieren; auch wenn ich Dich verstehen kann. Seine Wut kann man/n besser kanalisieren. Dienstaufsichtsbeschwerden, böse Beschwerdebriefe an den Gerichtspräsidenten, das Justizministerium, etc., absolut keine Unterstützung für die Ex...... und Stacheldraht ums Portmonee binden
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01-09-2019, 00:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-09-2019, 00:53 von Vater Morgana.)
Ich sollte für alle "Dann-verlierst-du-aber-die-Kinder-Typen" vielleicht nochmal klarstellen:
Ich habe im Hintergrund ein chronische psychische Erkrankung, nach der ich - nach X höllischen Jahren mit Beteiligung von Ex - seit V Jahren nun wieder einigermaßen geradeaus durch mein Leben laufen kann. In dieser Zeit habe ich mir eine Wohnung in unmittelbarer Nähe der Kinder zugelegt, hab einen Job angetreten, bei dem ich meine Arbeitszeit so organisieren kann, dass ich die Kinder zu Exe's Pflichtzeiten nehmen kann. Ich koche in der Woche öfter für die Kinder als sie, ich gehe mit ihnen zu Ärzten, ich engagiere mich in den Schulen, etc. Ich stecke die Kinder sogar öfter unter die Dusche als sie. Vom Wochenendvaterdasein ist/war mein Leben Lichtjahre entfernt. Aber all das darf ich für die Kinder tun, solange wir nicht zeitlich genau 50/50 machen...
Langer Rede kurzer Sinn: ich kenne meine psychische Grenze. Ich musste lernen, was ich aushalte und was nicht. Die Spielchen, die Exe seit letztem Jahr wieder angefangen hat mit mir zu spielen, kenne ich zu Genüge. Offenbar ist sie der Meinung, dass ich meine psychische Gesundheit um der Kinder Willen noch ein zweites Mal aufs Spiel setze. Dem ist aber nicht so. Sie möchte mich entsorgen? Sei's drum. Gewehrt dagegen habe ich mich nur solange, wie ich die Hoffnung hatte, JA und Konsorten würden uns helfen. Die Signale von dort deuten aber eher in die gegenteilige Richtung. Jetzt wird ihr Wunsch expeditiv erfüllt. Ich rede kein Sterbenswörtchen mehr mit ihr. Eiserne Funkstille. Ich leiste meinen Hero-Dad-Pflichtkampf bis Jahresende ab. An Sylvester war ich mal Vater und meine Jungs hatten mal einen Papa. Und es tut mir nicht leid um die Symbionten. Und um den elendigen Rest schon gar nicht.
Ab jetzt bin ich D.F.K.A.D, Dude Formally Known As Dad. Man kann mich anrufen, mit mir reden, mich treffen wenn ich Zeit hab und in der Nähe bin, vielleicht gibt es ab und an von mir eine kleine Aufmerksamkeit. So in etwa der Zustand, den man mit erwachsenen Kindern pflegt. Aber Erziehungsarbeit/regelmäßige Bespaßung ist für mich beendet.
Diese Sache mit dem Schulwechsel und die darauffolgenden produzieren dreierlei:
- mein Standpunkt wird protokolliert.
- ich werde wieder in den Junggesellenstand versetzt. Die Sorgen um die Kohle mache ich mir - angesichts dessen, was momentan mit mir und den Kindern abläuft - vergleichsweise gern.
- und das Beste: ich muss nie wieder mit Exe reden = ich bleibe gesund. Hat jemand gerade Kommunikationsprobleme gesagt?
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Egal was, so einen Entscheid muss man minimalinvasiv durchführen. Das wäre einen ein Beschluss nach §1628 BGB gewesen, der das Sorgerecht nicht anrührt. Punkt 1 ist damit auch erfüllt, Punkt 2 ist auch einfacher zu erreichen, indem du dein Engagement einfach weiter zurückfährst, Punkt 3 musst du aber trotzdem bei jedem Gerichtsgang vorher versuchen, ansonsten hast du überhaupt kein Rechtsschutzbedürfnis. Der Richter sagt dann: Haben sie denn die Mutter überhaupt mal gefragt?, bevor sie hier vor Gericht kommen?
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Wenn es Dir um Deine Psyche gehen wuerde, wuerdest Du (unsinnige) Gerichtsverfahren vermeiden. Gericht ist IMMER extrem unangenehm und Nerven aufreibend selbst wenn manN gewinnt. Was aber in Deinem Fall auch noch extrem unwahrscheinlich ist.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-09-2019, 12:57 von Alles-durch.)
@VaterMorgana
Genau das selbe habe ich auch durch. Bin aber ggf. einen Schritt weiter als Du. Ich habe /hatte zwar keine psychische Erkrankung, habe aber gespürt, dass die Grenze dort hin nicht weit ist.
Ich darf mich soviel kümmern wie ich will, solange ich Geld schicke, die Mutter als Leittier akzeptiere und die bei der Betreuung durch verbindliche Zeiten entlaste.
Die ganze vera...sche hat mich total irre gemacht. Es ging auch nie ums Kind, sondern immer nur um die Mutter. Meine Tochter war kein Symbiont - wurde aber von der Familienrechtsbranche als solcher betrachtet.
Ich gehöre auch nicht zu den "Dann-verlierst-du-aber-die-Kinder-Typen". Dazu gehören wohl die wenigsten. Die meisten gehören zu den "Ich-wehre-mich-gegen-ein-ideologisch-korumpiertes-System-Typen", die sich mit dem Kind nicht erpressen lassen wollen".
Letztlich hast Du ja den Systemfehler selbst erkannt, wenn ich Deine anderen Beiträge lese.
Du hast jetzt 2 Möglichkeiten:
1. Du greifst die Mutter an. Die wird Dir wahrscheinlich jedes mal eine lange Nase machen, wenn Du mal wieder vor Gericht verlierst. So ist es mir zumindest ergangen.
2. Du greifst das System an. Was ich zwischenzeitlich mache und womit es mir deutlich besser geht. Das habe ich wie folgt gemacht:
a) Ich zahle, also richtet sich der Umgang nach meinem Terminkalender! Zur Not machst Du zur Show ein Gewerbe auf, sodass Du plötzlich "selbst und ständig" am Arbeiten bist. Dann hast Du für alle Beteiligten eine Ausrede. Meine Arbeitszeiten sind bspw. immer an den Wochenenden und in den Schulferien.
b) Mit der Ex beschäftige ich mich nicht. Die lasse ich über die Helferbranche wissen, dass die ein verbittertes Regerttign-motherhood-Opfer ist und verweise gerne auf die entsprechende Studie. Nach dem Motto: "Ihr habt der Mutter einen Bärendienst erwiesen - tja shit happen". Freut mich auch jedes mal, wenn die Ex davon erfährt. Zwischenzeitlich heißt es "Der hat mich mit Kind sitzen lassen und gönnt mir keine Freizeit"
c) Gerne zitiere ich den in der Branche sehr bekannten ehemaligen Familienrichter "Jürgen Rudolph". Bekannt durch das Cochemer Modell. Der hat so alle Familiengerichte abgeklapper und spricht deutlich aus, dass seine Richterkollegen/innen ideologisch korrumpiert sind, mafiöse Strukturen vorherrschen und Väter diskriminiert / entsorgt werden. Ich halt über Dienstaufsichtsbeschwerden und boshafte Korrespondenz den Beteiligten gerne den Spiegel vor und mache Stimmung gegen das Familienrechtspack. Das ärgert die natürlich, weil die sich ja selbst als die "Guten" sehen.
d) Gegenüber dem Kind bin ich der Schoko-Dady, bei dem (fast) alles erlaubt ist. Die kommt natürlich super gerne zu mir. Mitnehmen darf die allerdings nichts - soll die Mutter kaufen. Zwischenzeitlich bin ich völlig entspannt und habe mich aus allen Pflichten rausgezogen. In 10 Jahren ist meine kleine 16. Da macht die sowieso was die will und ich bin alt - meine Ex übrigens auch ;-)......und weißt Du wie schnell 10 Jahre rum sind.
Ich sage dann immer, dass ich mir doch nicht meine letzten 10-guten Jahre versaue, bevor die Wehwehchen anfangen.
f) Ich beleidige natürlich niemanden. Ich sage aber allen wie sche.ße die sind. Mit der Ex muss ich ebenfalls nie wieder reden. Das läuft alles über einen Umgangspfleger. Da lasse ich dann dampf ab und sage dem deutlich, was der mich kann und was ich von dem halte.
Das ist meine Strategie. Deshalb würde ich persönlich nicht zu Gericht ziehen, sondern eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin einreichen. Führt zwar nicht zum Erfolg, höhlt aber das System aus. Wer läßt sich schon gern sagen, dass er einen sche..ß Job macht und selbst der Mutter einen Bärendienst erweist....
Keinen Befangenheitsantrag - Dienstaufsichtsbeschwerde
Damit tuen die sich schwerer, weil das ein Verwaltungsverfahren ist und kein Gerichtsverfahren - hinter der richterliche Unabhängigkeit oder Rechtsfehler könne die sich dabei nicht verstecken
Angriffspunkte sind bspw:
Diskriminierung, Korrumpierung, konspirative Zusammenarbeit mit den Dienstleistern, Amtsanmaßung, faschistische Ideologien, Benachteiligung durch absichtliche Falschdarstellungen der Sachverhalte, ........
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Hey Alles-durch.
Was du beschreibst, klingt nach dem Zustand, den ich momentan wider besseren Wissens anvisiere.
(01-09-2019, 12:50)Alles-durch schrieb: Du hast jetzt 2 Möglichkeiten:
1. Du greifst die Mutter an. Die wird Dir wahrscheinlich jedes mal eine lange Nase machen, wenn Du mal wieder vor Gericht verlierst. So ist es mir zumindest ergangen. Sie existiert nicht mehr. Funkstille. Punkt. Sie ist auch nicht mehr der Gegner. Da war sie, als ich noch dachte, dass es einen Schiri gibt.
Zitat:2. Du greifst das System an. Was ich zwischenzeitlich mache und womit es mir deutlich besser geht.
Schließlich muss manN sich ja auch irgendwo abreagieren.
1. Jegliche Kommunikation mit Ex läuft ab sofort über JA. Wie kamst Du an deinen Umgangspfleger?
2. Fehlverhalten von JA-Mitarbeiter*n wird ggf. mit Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde quittiert.
3. Ich werde meinen momentanen Zustand rasch durch Doc attestieren lassen und Leistungsunfähigkeit bei UVK melden. Schließlich ist mein Einkommen proportional zu Respekt und Achtung, die mir entgegengebracht werden.
4. Meine Zeit gehört mir. Wenn ich Zeit habe, nehme ich die Kinder weiterhin gerne spontan zu mir. Kein kostenloser Babysitter mehr für #regrettingmotherhood.
Zitat:Angriffspunkte sind bspw:
Diskriminierung, Korrumpierung, konspirative Zusammenarbeit mit den Dienstleistern, Amtsanmaßung, faschistische Ideologien, Benachteiligung durch absichtliche Falschdarstellungen der Sachverhalte, ........
Falschdarstellung der Sachverhalte war dabei, er hat ja schließlich KM angehört. Und ich glaube kaum, dass das eine schriftliche Stellungnahme von ihr war. Darf er sie telefonisch anhören und mich nicht? Zählt auch eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung oder gehört das nicht in eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
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(02-09-2019, 21:45)Vater Morgana schrieb: 3. Ich werde meinen momentanen Zustand rasch durch Doc attestieren lassen und Leistungsunfähigkeit bei UVK melden. Schließlich ist mein Einkommen proportional zu Respekt und Achtung, die mir entgegengebracht werden.
Da es Fauen ja fast immer zuallererst um die Kohle geht, wuerdest Du sie damit wohl am haertesten treffen.
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(02-09-2019, 21:50)kay schrieb: (02-09-2019, 21:45)Vater Morgana schrieb: 3. Ich werde meinen momentanen Zustand rasch durch Doc attestieren lassen und Leistungsunfähigkeit bei UVK melden. Schließlich ist mein Einkommen proportional zu Respekt und Achtung, die mir entgegengebracht werden.
Da es Fauen ja fast immer zuallererst um die Kohle geht, wuerdest Du sie damit wohl am haertesten treffen. Wenn es ihr nur um die Kohle ginge, dann träfe sie das überhaupt nicht. Sie kassiert einfach weiter UV. Wenn es ihr aber darum geht, mich finanziell zu schädigen, dann muss sie auf diesen Teil ihres Racheplans verzichten. Wer definitiv etwas davon hat, bin ich. Die Kinder sind am Ende wie immer die Leidtragenden. Es lebe das Zerrütungsprinzip!
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@Vater Morgana
Umgangspfleger war recht einfach. Die Ex wollte eine flexible Umgangslösung als das Kind noch im Kindergarten war. Da hat die Richterin ihr einen Umgangspfleger zur Seite gestellt, der für flexible Umgänge sorgen sollte.
Du nennst es Babysitter - ich nannte meine Situation "Stand-by-Dady". Meine Forderungen nach konkreten Umgangszeiten wurde als dogmatisch bewertet.
Ich habe dann allen Beteiligten gesagt, wenn ihr das beschließt, dann stelle ich meinen Job auf flexible Umgangszeiten um und mir braucht mit Schulbeginn keiner zu kommen, dass jetzt Planunssicherheit erforderlich sei.
Jetzt ist die Kleine in der Schule und rate mal, was der Umgangspfleger für die Mutter verlangt und was ich ihm sage, was er mich kann. Hier läuft alles nur noch flexibel. Schulferien, Feiertage und Wochenenden habe ich grundsätzlich keine Zeit - was übrigens auch viel Geld spart. Mach mal mit einem Kind Urlaub, dann weißt Du was ich meine.
Beides trifft die Ex hart. Das Kind ist gut drauf und ich lebe mein Leben. Irgendwann kommt das Kind sowieso nur noch wann die will.
Der SO-Entzug wurde mir in der mündlichen Verhandlung präsentiert. Die Ex hat mich in der Verhandlung 1h breit angegrinst, weil die Überraschung bereits mit allen Beteiligten abgesprochen war. Die hat einfach in Absprache mit der Richterin / Helferindustrie die Kommunikation eingestellt und das hat gereicht.
Weil wenn keine Kommunikation stattfindet, ist keine gemeinsame Sorge möglich. Die Schuldfrage ist dabei egal - das Kind benötigt ja eine Entscheidung.
Die Propaganda, die die Ex im sozialen Umfeld gemacht hat, kannst Du Dir vorstellen. Da will sich keiner mit diesem Schei.. belasten.
Ich hol mir die Kleine jetzt doch nicht ein ganzes Wochenende oder in den Ferien, um mit der allein zu sein. Ich müsste ständig Programm machen, weil die Ex das soziale Umfeld komplett verbrannt hat. Das ist mir viel zu anstrengend.
In ein paar Jahren geht es der Tochter sowieso nur um easy going und Kohle. Die wird von der Mutter sicherlich genügend versa...t, die Eltern sind dann peinlich und ob Du Dir heute nen kopf machst, ist denen sche..ß egal.
Ich mache mir ein gutes Leben mit meiner schönen Jungen Freundin, bin frei und finanziell gut genug ausgestattet mein Leben so wie ich es will zu leben. Nicht völlig übertrieben - aber bis zum Ende wird es allemal langen.
Die Dame wollte immer ein Wechselmodell mit eingebautem Kindesunterhalt bzw. einen Stand-by-Dady, worauf ich keine Lust hatte. Die Mami-Mafi dachte sich: "der liebt sein Kind, hat Kohle und Zeit.....Perfekt für eine Mami"
Das FamG nebst Sachverständige haben bei der Mutter selbst ein virtuelles Zimmer und einen Halbtagsjob erfunden, um der das Kind zu beschaffen. Bis heute schlafen Mutter und Kind in einem Bett und die kleine ist immer die letzte im Hort - Katastrophe. Kann ich aber nicht zu meinem Problem machen.
Hatte ich erwähnt, dass meine Ex bereits nach 3 Monaten das Kind aus dem Schlafzimmer verbannen wollte, weil die so einen leichten Schlaf hat?
Einen stressigen Vollzeitjob hat, am Wochenende das Kind betreut und in den Ferien immer ein Problem hat, weil die keine Unterstützung in der Nähe hat. :
Am liebsten um die Welt gejetet ist und seit dem das Kind bei ihr ist aus Deutschland nicht mehr raus war.
Im stattlichem Alter mit dem neuen Freund auf einer Matratze im Wohnzimmer pop..n muß, weil das Schlafzimmer vom Kind besetzt ist.
Einen reichen Zahnarzt mit Kohle geplant hat, weil die bei Trennung dachte noch nen geilen Hintern zu haben. Jetzt hat sich irgend ein kinderloser armer Schlucker erbarmt, der noch etwas älter als sie ist und bescheiden aussieht. Meine Tochter findet den total scheiße.
Und wenn der Schokodady mit seiner hübschen jungen Freundin kommt und die Korken knallen läßt bspw. bei der Einschulung, rat mal wo das Kind hin rennt, während Mami allein da hockt und sich gegenüber den anderen Mamis schämt.
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(02-09-2019, 23:38)Alles-durch schrieb: Einen reichen Zahnarzt mit Kohle geplant hat, weil die bei Trennung dachte noch nen geilen Hintern zu haben. Jetzt hat sich irgend ein kinderloser armer Schlucker erbarmt, der noch etwas älter als sie ist und bescheiden aussieht. Meine Tochter findet den total scheiße.
Und wenn der Schokodady mit seiner hübschen jungen Freundin kommt und die Korken knallen läßt bspw. bei der Einschulung, rat mal wo das Kind hin rennt, während Mami allein da hockt und sich gegenüber den anderen Mamis schämt. Ja, auch Ex wird wohl in den Spiegel geschaut haben und plötzlich aufgewacht sein. Da hilft es nicht, dass ich jetzt knackiger bin als vor 10 Jahren und eine um ebenso viele Jahre jüngere Freundin habe, statt mit Medis vollgepumpt auf dem Sofa zu hocken.
Ja, und das "Sorgerecht"... Ich finde das immer putzig, wenn ich gefragt werde, ob ich das "Sorgerecht" verlieren möchte. Sorgerecht ist das Recht, sich Sorgen zu machen. Nichts weiter. Will ich das noch?
VM
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Was die Dienstaufsichtsbeschwerde betrifft, musst Du denen halt vorwerfen korrupt zu sein und Dich zu diskriminieren, etc.. Also ein grundsätzliches und systematisches Fehlverhalten. Also aus ideologische Borniertheit grundsätzlich so zu handeln - oder wie Du es sagst "Es gibt keinen Schiri" - alles Schiebung.
Ansonsten ist das formlos, fristlos und leider auch fruchtlos.
Du darfst dort aber sagen was Du von denen hältst. Ich habe bspw. der Richterin empfohlen das Amt nieder zu legen und für den politischen Feminismus zu kandidieren. Um so mehr das machen, um so weniger können die das als Einzelfall abstempeln. Die müssen sich damit im Minimum auseinandersetzen und vor dem Vorgesetzten formal rechtfertigen. Haben die keinen Bock drauf.
Was hast Du zu verlieren, wenn Du sowieso verpfiffen wirst, habe ich mir gedacht und schreibe sehr deutlich, was ich von denen halte.
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Die Exen sind weg, das sollten sie auch im eigenen Kopf sein und bleiben. Ist doch uninteressant, was die machen. Sie bekommen schon, was sie verdienen, aber nicht von uns.
Gegen den Beschluss vorzugehen lohnt sich nicht. Vielleicht sieht die nächste Instanz sogar etwas kritikwürdiges darin, verweist den Fall zurück, aber in der Sache kannst du letztlich nicht gewinnen, ein Sorgerechtsentzug für die Schulbestimmung ist chancenlos in diese Situation.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-09-2019, 00:40 von Alles-durch.)
(03-09-2019, 00:08)p__ schrieb: Die Exen sind weg, das sollten sie auch im eigenen Kopf sein und bleiben. Ist doch uninteressant, was die machen. Sie bekommen schon, was sie verdienen, aber nicht von uns.
Klar bekommen die Exen das Echo von den Kids. Es geht aber nicht um das Echo.
Es geht darum der Helferindustrie, den Gerichten und den Damen im allgemeinen zu sagen, dass die vielen Müttern einen Bärendienst erweisen.
Zumindest den Frauen, die mehr im Leben wollen als Kinder.... und von denen gibt es immer mehr, wie die regrettig motherhood studie und der ganze Genderwahn zeigen. Ich glaube, dass dies auch immer mehr Frauen verstehen. Leider lassen die sich dann von der Helferindustrie einen Teufelspackt andrehen.
Ansonsten hat p_ recht.
Nutze Deine Energie effizienter als für ein Gerichtsverfahren.
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(03-09-2019, 00:08)p__ schrieb: Gegen den Beschluss vorzugehen lohnt sich nicht. Vielleicht sieht die nächste Instanz sogar etwas kritikwürdiges darin, verweist den Fall zurück, aber in der Sache kannst du letztlich nicht gewinnen, ein Sorgerechtsentzug für die Schulbestimmung ist chancenlos in diese Situation. Der Vorwurf des Richters war ja, ich wolle Kind und Mutter eine Schulwahl aufzwingen, die beide nicht möchten. Die Signale meines Sohnes an mich waren andere. Dafür hatte der Richter aber auch eine einfache Erklärung: meine wunschgetriebene Wahrnehmung. Was der Junge wirklich möchte und warum er mal dies und mal das Gegenteil sagt, war irrelevant, der Junge wurde nicht angehört. Tja, ich zwinge aber meinem Sohn nichts auf, wenn er sich aus Selbstschutz oder anderen Gründen für die Interessen seiner Mutter entscheidet. Mein Gang zu Gericht war nur für den Fall, dass ich seine Entscheidung gegen die Mutter durchsetzen müsste. Aber ich sehe ein, dass das gerade mit der Pathologie des hiesigen Muttertiers eine totale Überforderung des Jungen dargestellt hat. Leid tut es mir aber trotzdem nicht.
Eine Weiterbetreibung dieses Verfahrens ist allein wegen der Situation meines Jungen nicht sinnvoll, aber eine gesalzene Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen Richter Sorglos ist das Minimum. Jetzt habe ich erstmal Akteneinsicht beantragt, ich möchte mir mal seine Entscheidungsgrundlage anschauen.
VM
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Du wirst da nichts finden. Der Richter hat das übliche Kaugummigeschwätz abgelassen, das in seiner Unkonkretheit und Dummheit typisch ist für das "ach, lassen sie uns doch in Ruhe mit dem Väterkrempel" - Gen, das der hiesigen Rechtspflege innewohnt. Nichts dahinter, Hohlheit, ein Kampf gegen Luft, kein Angriffspunkt.
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Die Dienstaufsichtsbeschwerde gilt oftmals als FFF- fristlos, formlos, fruchtlos.
Um dem System ein wenig Sand ins Getriebe zu streuen, kann man es jedoch gerne tun.
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Es kostet auch was. Die eigene Zeit und die Beschäftigung mit Mist.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-09-2019, 12:05 von Alles-durch.)
Zum Dampf ablassen und auf die Barrikaden zu gehen ist es für mich ein geeignetes Protestmittel.
Auf jeden Fall besser als Gewalt, Geld verballern, sein Umfeld belasten oder es in sich rein fressen......mit dem Mist beschäftigen müssen wir uns alle hier seit Jahren - leider.
Da mache ich mir lieber einmal richtig Luft und stelle den Richter an den Pranger. Beweis brauchst Du keine im Familienrecht. Die Mühe kannst Du Dir sparen.
Der Familienrichter entscheidet nach persönlichem Eindruck entschieden - und ich entscheide ebenfalls nach persönlichem Eindruck, ob er ein De..pp ist. Das lasse ich dann seinen Vorgesetzen in aller Deutlichkeit wissen und stelle den an den Pranger - auch wenn es FFF ist
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p__ schrieb:Es kostet auch was. Die eigene Zeit und die Beschäftigung mit Mist. Völlig richtig, daher habe ich mir dies immer gespart.
Klar, das Amt muss sich damit auch beschäftigen und ne Antwort muss es auch geben.
Bloß die werden dafür bezahlt.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-09-2019, 13:56 von Vater Morgana.)
(03-09-2019, 12:53)Einszweidrei schrieb: Bloß die werden dafür bezahlt. In der Tat ist auch das eine Motivation, um sich mit Mist ein wenig zu beschäftigen. Deren Arbeitsklima verschlechtern, deren Zeit beanspruchen und Staatsausgaben verursachen, da bin ich dabei! Wieso sollte ich meinen Ärger unverarbeitet sich bei mir in der Bude anstauen lassen? Ich poste das ganze vielleicht später hier...
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