Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt nach Abitur
#5
Guten morgen,

danke für die Antworten.
Um erstmal die Unklarheiten aus der Welt zu schaffen :-)

- Ja ich habe mir sehr gut überlegt, was die Sache mit meinem Sohn und meiner jetzigen Frau angeht. Ich bin ein sehr glücklicher Mann und über ein ob und wenn und könnte, möchte ich mir dazu keine Gedanken machen.

- Die Einkommensberechnung der Mutter liegt mit dem Schreiben vom JA zum 18. Geb. vor, gleichwohl ich diese nun auch in Frage stellen könnte und mir zudem recht sicher bin, dass die Mutter mit Tochter Mietfrei im eigenem Haus wohnen und hier sicherlich noch was an wohnwertem Vorteil gerechnet werden kann.

- das Anschreiben meiner Tochter war schon etwas länger, gleichwohl es nur um Ihre Ausbildung und den Unterhalt ging. Ich habe die wichtigsten Passagen für de Post hier rausgeschrieben.

Um die Fragen zu beantworten:

- mit diesem Schreiben habe ich bisher keinerlei Unterlagen, weder zum Studium noch zu den Einkommensverhältnissen der Mutter, erhalten. Jedoch schrieb meine Tochter, dass Sie alle notwendigen Unterlagen bereitstellt, sofern ich diese benötige bzw. sehen will.

- Für mich stand nie ganz fest, ob der Titel befriste ist oder nicht. Da ich hier von den Behörden (JA, Amtsgericht, wie auch Anwälten) immer verschiedenste Aussagen bekommen habe, welche sich dann auch widersprachen. Aber letztlich war ich schon der Meinung, dass dieser "nur" bis zum 3.12.2017 gültig war.

- Die Frage die mich mir nun stellt: Lieber die Füße für den Rest des Jahres stillhalten und die bisherige Summe für die 6 Monate weiter zahlen (was mich finanziell nicht in den Ruin treibt) und dann zum Beginn der EZ gegen Nachweis den Unterhalt einstellen oder alle Unterlagen zur Neuberechnung einfordern und ggf. nur 3 (oder sind es doch 4?) Monate zur Übergangsfrist zu zahlen (Wo ist die Übergangsfrist fest geschrieben? Leitlinien?), aber dann Gefahr laufen, dass ich einen neuen Titel unterschreiben soll / muss, was ich unter allen Umständen vermeiden will. Bisher schwelgt man sich ja im glauben, dass man einen gültigen Titel hat (welcher im Übrigen weit unter meiner aktuellen Situation betitelt ist)
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt nach Abitur - von FSK_Unterhalt - 24-09-2019, 16:07
RE: Unterhalt nach Abitur - von Arminius - 24-09-2019, 16:29
RE: Unterhalt nach Abitur - von p__ - 24-09-2019, 17:33
RE: Unterhalt nach Abitur - von Vater Morgana - 25-09-2019, 07:55
RE: Unterhalt nach Abitur - von FSK_Unterhalt - 25-09-2019, 08:14
RE: Unterhalt nach Abitur - von p__ - 25-09-2019, 09:04
RE: Unterhalt nach Abitur - von Austriake - 25-09-2019, 08:22
RE: Unterhalt nach Abitur - von Arminius - 25-09-2019, 20:55
RE: Unterhalt nach Abitur - von HeinrichH - 25-09-2019, 11:01

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Abitur Ende März Aubildung Beginn September ? Backfire 6 8.247 04-01-2010, 06:31
Letzter Beitrag: Jigsaw

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste