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Wie minimalen Kindesunterhalt gestalten wenn Wohneigentum+ geplante Selbständigkeit
#14
(01-10-2019, 21:20)p__ schrieb: Ich würde so etwas entkoppeln und nicht als greifbarer Selbständiger machen, sondern z.B. als verdeckter Treugeber einer irischen Limited. 

Ich kann mich daran erinnern, dass um 2006 die Call-Centern aus der Schweiz bei Geschäftsführern angerufen haben und gefragt haben, ob man nicht Geld dorthin verschieben wolle. Dann kamen die Steuer CDs und das Finanzamt hat mindestens 10 Jahre zurück geschaut. 

Ich bleibe dabei. Man sollte besser nicht Gesellschafter sein. Wenn Du sowieso den Lohn abgeben  musst, dann kannst Du auch für wenig Geld als angestellter GF für jemanden arbeiten gehen, den Du sehr magst. Am besten für jemand, der die Gesellschaftsgewinne jedes mal schnell ausschüttet, damit sich da nicht so viel ansammelt.

Viel Geld - viel Streit.
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RE: Wie minimalen Kindesunterhalt gestalten wenn Wohneigentum+ geplante Selbständigkeit - von Alles-durch - 03-10-2019, 11:30

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