Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Steuererklärung - Unterhaltsberechnung - Staatsschulden
#1
Hallöchen,
sorry das ich noch einmal einen Thread aufmachen muss, aber aus Übersichtlichkeit finde es gehört in einem eigenen Thread.

Ich hatte ein leider sehr teures Gerichtsverfahren 2015, die damit verbundenen Gutachterkosten (wurde vom Staat bestellt) durfte ich als Raten abstottern. Somit habe ich Schulden beim Staat. 
Da die durch das Gutachten entstandene Kosten habe ich dann im Rahmen der Steuererklärung jedes Jahr als "außergewöhnliche Belastung" steuerlich geltend gemacht und wurden so akzeptiert.

Fakt ist, ich habe Schulden beim Staat und in meiner Steuerklärung ein theoretisches Plus von ~2400€, welche mir aber nicht ausgezahlt sondern von meinen Staatschulden direkt abgezogen wurden. 

Daher ist dies in meinen Augen auch kein Einkommen, da ich kein Geld erhalten habe oder sehe ich das falsch?

Kann hier die Summe auf mein Gehalt mit drauf gerechnet und zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden?

Vielleicht hat einer von euch eine Idee wie sich das verhält...

Vielen lieben Dank für eure Antworten.

bye
Tobi
Zitieren
#2
Der "Kredit" war unvermeidlich, nicht unsinnig, also sollte auch die Rückzahlung abzugsfähig sein. Wenn du allerdings bereits Mangelfall bist, ist so manches anders.
Zitieren
#3
Äh, jetzt habe ich noch mehr Fragezeichen von mir und die eigentliche Frage, ob die mir das als Einkommen abrechnen können hast du damit leider nicht beantwortet.

Was meinst du mit Mangelfall?
Zitieren
#4
Rückzahlung ist das Geld, das die sich wieder geholt haben. Indem sie dir deine Steuererstattung gekürzt haben. Also ist das kein Einkommen mehr. Das durch Finanzamt einbehaltene Geld ist kein Einkommen, weil es in die Tilgung eines unvermeidlichen, nicht unsinnigen Kredits ging.
Zitieren
#5
Ach so war das gemeint. OK, dann bin ich dahingehend beruhigt. Nicht das die noch auf dumme Gedanken kommen...

Vielen lieben Dank für deine Antwort und deine Zeit.

Wünsche noch einen angenehmen Abend und einen schönen Feiertag morgen Smile
Zitieren
#6
Naja, auf dumme Gedanken können die immer kommen. Allerdings kannst und solltest du in diesem Punkt dann widersprechen.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste