Wunder dich nicht, wenn das Verfahren trotzdessen an das FG gegeben wird, egal bei welchem Zivilgericht du deinen Antrag stellst. Sobald ein Richter wittert, dass es auch nur meilenweit entfernt nach sorgerechtlichen Streitigkeiten riecht, wird er die Akte weitergeben. So mir auch schon mehrfach passiert.
Hierfür gibt es die berühmte Dienstaufsichtsbeschwerde. Diese wird dann gerne an den angegriffenen Beamten weitergereicht, mit dem Auftrag, dessen Ablehnung selbst zu formulieren.
Nimm es einfach hin. Lass Zeit ins Land ziehen und konzentriere dich auf das wesentliche.
(07-10-2019, 21:28)vegas schrieb: das familienrechtliche ist für mich an dieser Stelle sekundär, weil ich hier sehr gut aufgestellt bin.
Hat jemand Erfahrungswerte oder Ideen, wie man schlicht gegen Einwohnermeldeamt vorgehen kann, wenn es formale Fehler begeht? Es könnten doch im übertragenen Sinne auch andere Amtspflichtverletzungen stattfinden, die nichts mit Familiensachen zutun haben. Wo/wie beschwert man sich und vor allem wie kommt man zu einer Klage?
Hierfür gibt es die berühmte Dienstaufsichtsbeschwerde. Diese wird dann gerne an den angegriffenen Beamten weitergereicht, mit dem Auftrag, dessen Ablehnung selbst zu formulieren.
Nimm es einfach hin. Lass Zeit ins Land ziehen und konzentriere dich auf das wesentliche.