08-10-2019, 13:17
(07-10-2019, 22:10)vegas schrieb: Wenn das Amt nachweislich seine Pflichten verletzt, könnte ich doch auf Unterlassung klagen?
ich vermute, das wird im Verlauf abgewiesen oder bereits am Anfang mangels Rechtsschutzbedürfnis abgewiesen. Das Meldeamt hat auf deine Aufforderung hin den Vermerk eingetragen und somit der Aufforderung bereits abgeholfen. Mehr ist auch nicht möglich, das Melderecht ist kein Recht das einen Umzug blockieren kann.