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Probleme beim Umgang
#26
Hallo zusammen,

kurzes Update:

Es kam so wie prognostiziert:
- keinerlei Umgang mehr seit 3 Monaten ("Kind will nicht mehr")
- kein Kontakt mehr zu Kind oder KM möglich (blockiert auf allen Ebenen).
- Pünktlich zu Pfingsten flatterte ein Brief der gegnerischen RAin ein mit der Forderung nach mehr KU.

Diese Woche kam ein weiterer Brief von der RAin. Inhalt: Ein Schreiben von einer Kinderpsychologin auf dem ich eine psychologische Behandlung unseres Kind zustimmen soll wg GSR. Andersweitig wird vor Gericht geklagt wird, dass meine Unterschrift ersetzt wird.

Ich kapituliere.

Fragen:
- Wie kann ich mein SR freiwillig zurückgeben?
- Ich würde gerne den 2. Vornamen des Kindes streichen lassen (Name meines Vaters). Möglich? Vorgehen?

Grüße

Lullaby
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#27
(05-06-2020, 14:23)Lullaby schrieb: - Wie kann ich mein SR freiwillig zurückgeben?
- Ich würde gerne den 2. Vornamen des Kindes streichen lassen (Name meines Vaters). Möglich?

1. Geht nicht. Das muss dir von einem Gericht entzogen werden.
2. Geht nicht. Einbenennung ist durch.

Du bist offenbar vollkommen destabilisiert. Hab dir ja schon früher geraten, die Dinge sein zu lassen. Das bedeutet aber auch, nicht noch theatralische Abhänge hinlegen zu wollen, so wie du es jetzt vor hast. Das ist eine verständliche, aber falsche Reaktion. Wohlbekannt und typisch: Man versucht, noch mit den letzten, völlig irrelevanten Krümeln rumzumachen.

Lehne die Unterschrift mit einem Einzeiler ab. Lass die Klage wegen der anderen Sache laufen, schreibe einen Gegenantrag mit einer Zweizeilenbegründung. Gegen ohne Anwalt zum Termin, wenn einer stattfinden sollte. Sage nur wenig, amüsiere dich über das Spektakel. Es kann auch überraschend laufen.

Beim Kindesunterhalt gibts wenig Spielraum. Ist die Forderung rechtlich korrekt, komme ihr nach.
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#28
Reagiere einfach gar nicht, dann bekommst du das Sorgerecht von alleine Entzogen.
Ich würde nicht freiwillig zu Gericht gehen und mit dem Dreckspack meine Zeit vergeuden.
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#29
Du als Vater hast nicht das Recht das SR abzugeben. Du kannst aber es so machen wie ich:
Ich habe ex gesagt, dass Sie das alleinige Sorgerecht haben kann, damit dem Kind kein Nachteil entsteht.
Somit muss Dir klar sein, dass wenn Sie klagt und Du nicht widersprichst, Dir das SR entzogen wird. Dadurch hast Du jedoch auch EINEN Vorteil: Im Nachgang kannst Du ohne Anwalt Auskünfte über das Gericht einfordern. Je nach Richter(in) wird Dir mit Einschränkungen dies auch zugesagt.
Nachteil: Im Grunde keiner, da Deine ex mit Ihrem Besitz (Kind) machen kann was Sie will. Umzug ohne Deine Unterschrift; mit der richtigen Story kein Problem. Neue Schule... anderer Arzt.... alles ohne Deine Unterschrift möglich. Nur ein Konto auf für das Kind ist nicht möglich, da die Banken sich hier gerne doppelt absichern, da diese vermuten das bei Dir was zu holen ist. Gerne auch eine PM an mich, dann kann ich Dir da sagen was ich für mich erreicht habe. Ist jedoch natürlich nicht viel. Aber ggf. Mehr als Du in Zukunft freiwillig bekommst.
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#30
Das ist doch Theater. Völlig überflüssig. Das Sorgerecht ist auch kein Staffelstab, den man hin- und herreicht. Das Sorgerecht ist das Recht, sich bei schönem Wetter mit der Mutter zu einigen, wenn sie so freundlich ist und fragt.

Zitat:Ich habe ex gesagt, dass Sie das alleinige Sorgerecht haben kann, damit dem Kind kein Nachteil entsteht.

Der Ex darf man gar nichts mehr sagen, völlig egal was. Wenn sie meint, die Alleinsorge zu wollen, dann wird sie so oder so klagen. Allein ihre Sache. In diesem Fall spielt man mitnichten mit, sondern legt dem Vorgang mit geringstmöglichem Aufwand zu geringstmöglichen Kosten Steine in den Weg. Wenn man sich äussert, dann sehr knapp und allgemein, man geht nicht auf das üblichen Idiotengelaber von Ex und Richter ein.

Dies dient in erster Linie der eigenen geistigen Hygiene und dann dem Prinzip, den wenigen Sand den man hat in den Mechanismus zu streuen. Lullaby, du liest doch nun schon seit zehn Jahren mit und schreibst immer wieder. Hast du wirklich so wenig mitbekommen, dass du jetzt wieder in so grundlegende Wirrnisse fällst?
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#31
Steine in Weg legen und zu Gericht dappen ist auch unnötiges Theater....mit dem Sorgerechtpapier den Allerwertesten abwischen und weg damit ohne unnötig Energie zu verschwenden.
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#32
Wieso der Ex die Alleinsorge schenken? Vielleicht noch höheren Unterhalt obendrauf und ein Lob?
Der Vater sollte mitnichten vor Gericht gehen und auch keine schlauen Tips geben, damit die Ex vor Gericht geht. Er soll nur nicht schreiben "ich bin einverstanden", wenn ihn andere verklagen, sondern "ich bin nicht einverstanden".
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#33
Wenn ich mit dem Kind nix zu tun habe, brauche ich auch kein Sorgerecht...was hat das mit höheren Unterhalt schenken und Lob zu tun?
Wenn ich mein Kind nicht treffe, keinen Kontakt habe, ist mir auch schei.. egal ob es eine Spange bekommt oder zum Psychiater geht, ich möchte mit so nen Mist nicht belästigt werden und gut is.
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#34
Was hat die Bewertung des Sorgerechts damit zu tun? Wer so scharf darauf ist, der Mutter jedes Hindernis für ihren Schwachsinn aus dem Weg zu räumen das Kind zum Psychiater zu schleppen und die Rechnungen für mutterbeschlossenen Mist mitzubezahlen, kann genausogut eine Vollmacht ausstellen.

Der Ereignisbaum wird ohne Sorgerecht kleiner. Warum soll man das in seiner grosser Güte einfach herschenken?
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#35
Willst du jetzt erzählen das ein entsorgter Vater, die Mutter von irgenwas abhalten kann?
Wenn der Entsorgte nicht mirspielt wird das SR eh entzogen....habe ich hier gelernt!
Ich würde mein SR auch nicht abgeben aber auch nicht darum kämpfen, dazu habe ich die Nerven nicht und MICH zu wenig unter Kontrolle.....ohne Grund bin ich ja nicht in EMR :-)
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#36
Du verwechselst da etwas. Es geht nicht um das übliche Lamento, wie wenig das Sorgerecht wert sei, sondern um das hier:

(05-06-2020, 14:23)Lullaby schrieb: - Wie kann ich mein SR freiwillig zurückgeben?

Warum etwas unternehmen wollen, um es loszuwerden? Das ist wie an Anzeigen rumformulieren und dann schalten, um seine Aktien zu verschenken, weil einem der Kurs zu niedrig ist und der Aufwand zu hoch, sie weiterhin im Depot liegen sehen zu müssen.

Im übrigen bringt die Zukunft diesen Billigaktien vielleicht durchaus noch einen Wert. Mit Sorgerecht kann er immerhin auch später noch in der Schule nachfragen, wenn der verzogene Jugendliche abgetaucht ist, er aber weiter Unterhalt zahlen soll. Es gibt bekanntlich tausend Tricks, sich der Auskunftspflicht bei Minderjährigen zu entziehen. Es könnte auch sein, dass es mal knallt und Mutti ihr Produkt rauswirft. Gar nicht so selten. Dann ist er ohne weiteren Gerichtsquatsch sofort handlungsfähig. Oder dass Mutti überfahren wird. Der Schwelle ist ohne Sorgerecht deutlich höher, dann das Kind zu bekommen.

Warum alle diese kleinen aber bestehenden Chancen freiwillig in den Gully kippen, die Möglichkeiten freiwillig verkleinern? Einer grossen theatralischen Geste wegen "ich gebe das Sorgerecht zurück!"?
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#37
In meinem Fall hat die Ex ein ähnliches Spiel mit ihrer feministischen und jung-dynamischen Anwältin gefahren,ist bei Gericht katastrophal gescheitert und hat dann auf dem Gerichtsflur Ihre Anwältin und die Richterin zusammengebellt. Ich bin natürlich zum Gerichtstermin hingegangen und habe mir das Schauspiel, quasi als Theater ohne Eintritt angeschaut. Das war viel mehr wert, als irgendein Sorgerecht freiwillig abzugeben.
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#38
Von freiwillig abgeben habe ich auch nie geschrieben......
Es gibt sicherlich entsorge Väter, für die es psychisch besser ist gar nichts mehr von Mutter und Kind zu hören, um abstand zu gewinnen, für ein neues Leben.
Oder wie bei mir, ich kann nicht im selben Raum sein wie die Mutter, weil ich es nicht kontrollieren kann...dann lieber kein SR, als im Knast.
Aber für den überwiegenden teil der Zahlesel hast du wohl Recht.
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#39
(07-06-2020, 07:42)Bitas schrieb: ...dann lieber kein SR, als im Knast. 
ich verstehe den Zusammenhang nicht.
was hat SR mit Knast zu tun?
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#40
Das bedeutet das ich gefährlich werden kann und dem muss ich aus dem Weg gehen.
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#41
Hallo zusammen,

eben Anruf von der Kinderpsychologin bekommen. Der mentale Zustand von unserem Kind (11J) hat sich "rapide verschlechtert". Es muss dringend weiter therapiert werden. Offenbar kommt es kaum aus dem Bett morgens und hat ständig Bauchschmerzen. Ich muss zustimmen da (noch) GSR. Nochmal kurz die Situation:

- 40:60 WM ca. 10 Jahre lang problemlos.
- vor einem Jahr begann die Mutter das zu sabotieren und dem Kind den Aufenthalt bei mir madig zu machen (z. B. über WhatsApp wenn es bei mir war, nicht mehr loslassen bei Übergabenusw.).
- Kind verweigerte dann selbständig jeden Umgang.
- Ich brach dann vollständig ab, da ich keine Lust mehr auf des entwürdigende Theater hatte.
- Seit über einem halben Jahr kein Kontakt mehr, weder zum Geburtstag noch zu Weihnachten.
- Kind ging damals kurz nach dem Kontaktabbruch zur Psychologin wobei ich zustimmte wegen GSR.

Wie soll ich reagieren? Ich habe telefonisch die Zustimmung zur weiteren Behandlung untersagt, da offenbar die ganzen Therapiebemühungen nichts gebracht haben, wenn dich der Zustand "Rapide verschlechtert hat".

Danke im Voraus und viele Grüße

Lullaby
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#42
Du Schlingel verdirbst den hochgestellten Helferpersönlichkeiten den Umsatz.

Deine mögliche Reaktion ist "ja" oder "nein". Du hast Nein gewählt. Also wird halt Alleinsorge dazwischengeschaltet. Ergebnis dasselbe. Die Frage ist also irrelevant.

Ich hätte der Anruferin gesagt, du formulierst eine Antwort. Ihr dann geschrieben und gesagt, dass die Probleme pünktlich mit dem Abbruch des Wechselmodells angefangen haben, den die Mutter durch massiven psycholgischen Druck ganz allein zu verantworten hat. Wenn sie diesen Kindesmissbrauch durch die Mutter übersieht, könnte sie ihren Master/Diplom auch gleich zurückgeben. Die Frage an dich über die weitere Behandlung sei ein Witz. Du wärst sowieso konsequent ausgegrenzt und ferngehalten, ein "nein" würde sowieo nur die Vorlage für Alleinsorge sein. Viel Spass und Erfolg noch beim Schönfärben des mütterlichen Kindesmissbrauchs.
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#43
(15-01-2021, 15:28)p__ schrieb: Du Schlingel verdirbst den hochgestellten Helferpersönlichkeiten den Umsatz.

Deine mögliche Reaktion ist "ja" oder "nein". Du hast Nein gewählt. Also wird halt Alleinsorge dazwischengeschaltet. Ergebnis dasselbe. Die Frage ist also irrelevant.

Ich hätte der Anruferin gesagt, du formulierst eine Antwort. Ihr dann geschrieben und gesagt, dass die Probleme pünktlich mit dem Abbruch des Wechselmodells angefangen haben, den die Mutter durch massiven psycholgischen Druck ganz allein zu verantworten hat. Wenn sie diesen Kindesmissbrauch durch die Mutter übersieht, könnte sie ihren Master/Diplom auch gleich zurückgeben. Die Frage an dich über die weitere Behandlung sei ein Witz. Du wärst sowieso konsequent ausgegrenzt und ferngehalten, ein "nein" würde sowieo nur die Vorlage für Alleinsorge sein. Viel Spass und Erfolg noch beim Schönfärben des mütterlichen Kindesmissbrauchs.

So in etwa habe ich beim Telefonat argumentiert. Die Psychologin ist sogar promoviert, denkt aber das ganze hat mit dem Abbruch des WM (und der ganzen anderen Bezugspersonen, Großeltern, Tanten, Cousins usw) nichts zu tun. 

Denkst du dass mir bei Verweigerung die Sorge entzogen wird? Die KM ging bislang strikt nach Drehbuch vor, im Berufsleben hat sie nichts erreicht aber hier plant sie alles wie eine gro0e Strategien orchestriert von RA, Gericht, Psychologin und Hausarzt.

Grüße

Lullaby
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#44
Ach so. Für Frau Dr. ist es völlig normal, wenn ein im Wechselmodell aufgewachsenes Kind mal eben die Kontakte zu einem Elternteil und der ganzen Familienhälfte abbricht. Für Frau Dr. ist es undenkbar, dass der andere Elternteil etwas damit zu tun haben könnte. Für Frau Dr. waren offenbar Aliens mit einer Gehirnverknotungsmaschine verantwortlich.

Mit so einer Figur hätte ich nicht mal telefoniert. Sie soll schreiben. Das Geschwätz hätte ich doch gerne schriftlich, um daraus zitieren zu können. Denk immer dran, die wird für ihr Gelabere bezahlt, du nicht. Nicht mal fürs zuhören.

Es gibt drei Möglichkeiten:

1. §1628 BGB, Richter entscheidet
2. Entzug der Sorge in gesundheitlichen Angelegenheiten
3. Entzug der Sorge.

Wäre ich Ex und gut beraten, würde ich Entscheidung nach §1628 BGB beantragen, ggf. per einstweiliger Anordnung. Ruck, zuck, fertig. Wäre ich besonders aufgeblasene Ex, dann Vorgehen nach Nr. 2 oder 3. Suchs dirs aus... das Ergebnis ist immer dasselbe: Kind geht in Therapie bei dieser Frau Dr. und alle sind Opfer, ausser dir.
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#45
So traurig es klingt, kann ich verstehen, dass man keine Lust mehr auf sein Kind hat.
Das ist aber ja Nebensache.
Auch das zufällig autreten von psychischen Symptomen des Kindes bei Kontaktabbruch.
Jugendamt usw. werden alles machen, damit diesbezüglich nichts wiederlegt werdfen kann.
Da sind die Gutachter und Beistand nicht besser, die stärken nur die Mutter.
Das einzige was man machen kann ist mit Anwalt sich auf die besagten Pflichten des Umganges zu basierern.
Sonst geht eh nichts.
Unterhalt wird eh weiter verlangt, da kennen die kein Erbarmen.
Aber aus meiner Eerfahrung, wird alles was man jetzt unternimmt gegen dich verwendet werden und du wirst schnell zum Psychoten, der nicht geegnet ist sich um ein Kind zu kümmern, auch wenn du es Jahrelang bewiesen hast.
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#46
(15-01-2021, 18:15)Wiederankläger schrieb: So traurig es klingt, kann ich verstehen, dass man keine Lust mehr auf sein Kind hat.
Das ist aber ja Nebensache. 
Auch das zufällig autreten von psychischen Symptomen des Kindes bei Kontaktabbruch.
Jugendamt usw. werden alles machen, damit diesbezüglich nichts wiederlegt werdfen kann.
Da sind die Gutachter und Beistand nicht besser, die stärken nur die Mutter.
Das einzige was man machen kann ist mit Anwalt sich auf die besagten Pflichten des Umganges zu basierern.
Sonst geht eh nichts.
Unterhalt wird eh weiter verlangt, da kennen die kein Erbarmen.
Aber aus meiner Eerfahrung, wird alles was man jetzt unternimmt gegen dich verwendet werden und du wirst schnell zum Psychoten, der nicht geegnet ist sich um ein Kind zu kümmern, auch wenn du es Jahrelang bewiesen hast.

Wir hatten eine gerichtlich festgelegte Vereinbarung bzgl. Umgang inkl. Ordnungsgeld. Diese Vereinbarung wurde nie geändert oder aufgehoben. Die KM hat alles in Eigenregie entschieden und boykottiert. Ordnungsgeld wurde beantragt, die Richterin meinte nur, wenn das Kind nicht will, kann sie auch kein Ordnungsgeld verhängen.

Grüße

Lullaby
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#47
Ja, das kenne ich, waren auch 3 x vor Gericht bis endlich Ordnungsgeld auferlegt wurde.
Seit einem Jahr 26 x Umgang verweigert worden, und was passiert? NIX.
Ein klares Zeichen, dass Mütter über dem Gesetz stehen, machen können was sie wollen, Väter, die sogar verpflichtet werden Umgang wahrzunehmen, am Ende noch wegen Umgangsnichteinhaltung bestraft werden.
Klartext, wir haben keine Rechte, das Opfer wird doppelt bestraft und Täter kriegen alles.

Mir fällt da gerade ein Satz eines Psychologen ein, der, weis nicht mehr wo, sagte:

Wer es nicht schafft ein Kind zu überreden das andere Elternteil zum Umgang zu bringen, ist definitiv nicht fähig ein Kind zu erziehen.

Heute sollte ich auch Umgang haben, das Jugendamt seit einer Woche mit beschäftigt. Nun ist da Feierabend bis Montag und wieder kein Umgang. Mutter meldet sich nicht und sitze wieder hier meinen Frust ab.
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#48
Bringt doch alles nichts. Die KM kalkulieren genau ob sie den Umgang zulassen oder nicht und zwar nur aus Eigennutz. Meine war jahrelang auf dem Schw...karussel bei Tinder und co unterwegs und brauchte dafür Zeit und Ruhe. Deshalb lief der Umgang problemlos. Jetzt ist sie 40+, fett und mehrfach gegen die Wall geklatscht. Sie hat nur noch das Kind. Deshalb lässt sie den Umgang nicht mehr zu und klammert sich an das Kind.

Fazit: Mutter psychisch durch, Kind psychisch durch, bekommt in allen Hauptfächern "Förderunterricht" seit dem Abbruch des WM. Ich gratuliere. Als Vater kannst du dich nur abwenden, mehr geht nicht.

Grüße

Lullaby
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#49
So sieht es leider aus.
Einziger Vorteil den man hat, mann kann sein schwerverdientes für sich und seine Hobbys ausgeben, für das Kind sparen und ihm später was geben um sich was aufzubauen hat eh keinen Sinn mehr.
Also Leben und es sich gut gehen lassen solange es geht.
Abgenommen wird einem eh alles.
Werde später meinem Sohn alle Schriftstücke geben, da kann er ja entscheiden ob er sich die Wahrheit antut und sieht was wirklich gelaufen ist.
Vielleicht ist er so schlau und bindet sich dann nicht.
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#50
(15-01-2021, 19:19)Lullaby schrieb: Als Vater kannst du dich nur abwenden, mehr geht nicht.

Wenn Du ebenfalls "psychisch durch" bist... Ja

Falls nein, dann würde ich mich an Deiner Stelle mehr in Lässigkeit üben und erkennen, dass nicht alles schlecht ist.
"abwenden" das ist wie "SG freiwillig abgeben", wie Du mal geschrieben hattet. Wozu diese Dramatik?

Richtig schlecht wäre, wenn dein Kind nach der Trennung von Dir und Deinen Verwandten glücklich und psychisch stabil wäre.

Ich würde folgendes machen:
--> den Tanten von der Psychologie und vom Amt sagen, dass man mit dem Disaster nichts zu tun hast, aber bereit ist, das Kind jederzeit zu sich aufzunehmen - viel mehr solltest Du nicht sagen. Führe keine Diskussion mit denen, z.B. dass Du es schon immer gewusst hast und sie das so und so machen müssen. Entweder sie kommen selber darauf oder nicht.
--> irgendwelche Unterschriften würde ich ihnen geben (was anderes ist meistens sinnlos), wenn nicht offensichtlich Falsches getan wird. Hierbei würde ich immer kurz einwerfen, dass es schade ist, dass das Kind so heftig den Kontakt zum väterlichen Teil verloren hat. Vielleicht hin und wieder eine Suggestivfrage einwerfen: Passiert das öfters, dass Kinder einen sich kümmernden und sorgenden Elternteil verlieren?
--> Deinem Kind sagen, die Tür steht immer offen. Du hast es lieb, auch wenn man sich nicht sieht.

In solchen Fällen, wo das Kind massive Probleme nach Entzug eines (Fast-)Wechselmodells hat, kann es auch passieren, dass Dein Kind irgendwann vor Deiner Tür steht. Aber das ist eine größe Überwindung und passiert nur, wenn sich das Kind 100% in klaren ist, von Dir nicht abgewiesen zu werden.

Mehr kannst Du nicht machen.

Ich halte in diesem Stadium auch die Einforderung von Umgang sinnlos (es sei denn die "Experten" drängen plötzlich darauf). Viel besser ist, wenn Dein Kind versteht, dass es das mütterliche Trümmerfeld irgendwann verlassen kann und bei Dir einen stabilen Anker findet.
Einen Vater, der keine Erwartung hat und keinen Druck ausübt wäre für Dein kind das Beste - das ist nämlich etwas ganz anders als die Mutter und die "Experten" (die ja das für Kinder so scheußliche Thema immer am köcheln halten).
Freies Spielen und zwangloses Zusammensein wäre die beste "Therapie". Irgendwann mal. Vielleicht auch nie, aber schließe es nicht aus.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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