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Titulierung - Streitwert
#6
Gut, dann die lange Antwort, auch wenn dir das leider nicht viel bringen wird.

Streitwert beim Unterhalt ist der strittige Betrag pro Monat mal 12. Egal ob jemand für ein Jahr oder 20 Jahre Unterhalt fordert. Es wird immer auf ein Jahr hochgerechnet.

Alle mir bekannten Entscheidungen zu Titulierungspflichten drehen sich um Kindesunterhalt, nicht um Betreuungsunterhalt. Das Unterhaltsuniversum dreht sich um Kindesunterhalt. Eine Titulierungspflicht existiert im Gesetz nicht, sie ist ausserdem systemwidrig, nicht wirklich begründbar, einseitig, extrem kostentreibend. Es hat 30 Jahre gedauert, bis die Juristen so viele Tricks aufsummieren konnten, um eine Titulierungspflicht für Kindesunterhalt zu erfinden und sie als "gesicherte Rechtssprechung" zu einem neuen Baustein für die nächsten Verschärfungen zu verwenden: Erst dynamische Titel, dann unbegrenzte Titel.

Nehmen wir also an, der Betreuungsunterhalt wäre zu titulieren. Sicher ist, dass das auch übers Jugendamt geht, wenn auch unüblich. Bei Ehegattenunterhalt geht es übrigens nicht, dafür ist ein Notar nötig.

Dann ist es wie in der faq beschrieben sinnvoll, den unstrittigen Teilbetrag zu titulieren. Früher senkte das den Streitwert entsprechend, nur der strittige Teil war der Streitwert. Dann fingen Beschlüsse an, die mit irren Begründungen trotzdem den vollen Betrag als Streitwert festsetzten. Es gibt einen in der Urteilssammlung, keine Zeit den rauszusuchen. Für dich bedeutet das, auf den Teilbetrag als Streitwert zu bestehen aber damit zu rechnen, dass man dir den vollen Betrag unterschieben will. In diesem Punkt  hat man nicht gerade feurige Hilfe vom eigenen Anwalt zu erwarten, kein Wunder, es ist auch sein eigenen Honorar, das damit zu steigern ist. Dem Gesockse gehts nicht um Recht, sondern ums Geld. Man argumentiert eben mit den üblichen Beschlüssen, z.B. Kammergericht, Beschluss vom 21.03.2016 - 13 WF 33/16. Solche Beschlüsse kommen immer dann zustande, wenn jemand Verfahrenskostenhilfe verlangt, dann zahlt nämlich der Staat und ganz plötzlich kommen doch noch kostensenkende Argumente auf.

Nun die Dauer der Titlierung. Betreuungsunterhalt ist auf drei Jahre beschränkt. Es gibt zwar eine fette Öffnungsklausel, aber so wie Kindesunterhalt führen solche grundsätzlichen Veränderungen dazu, dass eine Zeitschranke zu diesem Zeitpunkt zu akzeptieren ist. Was übrigens letztes Jahr auch noch umgekippt ist, den Beschluss dazu werde ich noch in die Urteilssammlung einfügen. Längstens ist damit beim Betreuungsunterhalt trotzdem zu empfehlen, einen Titel auf den dritten Geburtstag des Kindes zu beschränken, warte ab wie die Gegnseite argumentiert wenn sie länger will. Wie weit man das nach unten ziehen kann, ist wieder fraglich. Beim Kindesunterhalt sind zwei Jahre zwar niemals vor Gericht haltbar, werden aber in der Praxis oft akzpetiert. Denn nach zwei Jahren kann sich der Unterhalt sowieso wieder leicht ändern, dann ist nämlich die nächste Auskunft fällig.

Geht es vor Gericht, hat beim Kindesunterhalt der Streitwert dasselbe Problem. Es gibt Beschlüsse, die bei einer fehlenden Befristung den vollen Titelwert zur Grundlage genommen haben. Es handle sich um eine Abänderung, die den Gesamtbetrag umfasse. Taktik wie gehabt. Du probierst, die Festsetzung des niedrigen Betrages als Streitwert zu erreichen und hoffst auf den Richter. Genauergesagt probiert das dein Anwalt. Deshalb sind diese langatmigen Ausführungen hier auch nicht sehr sinnvoll, im Unterhaltsrecht herrscht Anwaltspflicht, da wird dein Anwalt die Dinge beantragen müssen - du hast nur über den Anwalt ein Antragsrecht.

Versuche mitzubekommen, ob wie Mutter wieder vor Ablauf der drei Jahre arbeitet. Es ist deine Sache, dann über den Anwalt zu klagen und den Unterhalt herabzusetzen. Auch du kannst frühestens nach zwei Jahren offiziell um Auskunft bitten. Vorher nur, wenn du den Verdacht begründen kannst, dass es wichtige Änderungen gegeben hat.
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Titulierung - Streitwert - von Zahldepp - 14-10-2019, 18:42
RE: Titulierung - Streitwert - von Zahldepp - 14-10-2019, 22:06
RE: Titulierung - Streitwert - von p__ - 14-10-2019, 22:42
RE: Titulierung - Streitwert - von Zahldepp - 15-10-2019, 09:04
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RE: Titulierung - Streitwert - von Einszweidrei - 15-10-2019, 10:05
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RE: Titulierung - Streitwert - von HeinrichH - 15-10-2019, 11:32
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RE: Titulierung - Streitwert - von Zahldepp - 10-12-2019, 19:11
RE: Titulierung - Streitwert - von p__ - 10-12-2019, 19:33
RE: Titulierung - Streitwert - von Zahldepp - 10-12-2019, 19:58
RE: Titulierung - Streitwert - von p__ - 10-12-2019, 23:08
RE: Titulierung - Streitwert - von Zahldepp - 11-12-2019, 20:30
RE: Titulierung - Streitwert - von p__ - 11-12-2019, 20:54
RE: Titulierung - Streitwert - von Zahldepp - 12-12-2019, 22:58
RE: Titulierung - Streitwert - von p__ - 12-12-2019, 23:08
RE: Titulierung - Streitwert - von Zahldepp - 13-12-2019, 19:26
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RE: Titulierung - Streitwert - von Zahldepp - 13-12-2019, 20:41
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RE: Titulierung - Streitwert - von Arminius - 13-12-2019, 22:29
RE: Titulierung - Streitwert - von p__ - 13-12-2019, 21:39
RE: Titulierung - Streitwert - von p__ - 13-12-2019, 21:54
RE: Titulierung - Streitwert - von p__ - 13-12-2019, 21:59
RE: Titulierung - Streitwert - von IPAD3000 - 14-12-2019, 00:27

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