Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Begriffe Unterhalt
#1
Gibt es einen Nachteil wenn in einer Scheidungsfolgevereinbarung von Nachehelichen Unterhalt gesprochen wird? Meiner Meinung nach sollte das Betreuungsunterhalt heißen weil ich laut einem Ehevertrag nicht zu Ehegattenunterhalt verpflichtet bin. Ich bezahle nur Unterhalt an die KM weil ein Kind unter 3 ist. Ich bin jetzt nur stutzig geworden weil der Anwalt der KM in einem Schreiben vom Trennungsunterhalt spricht.
Zitieren
#2
Trennungsunterhalt ist der Unterhalt nach Trennung und vor der Scheidung, der hat damit nichts zu tun.
Betreuungsunterhalt ist ist Unterhalt nach §1615l BGB, den gibts bei dir nicht weil du nicht verheiratet warst. Bei dir müsste das Nachehelicher Unterhalt oder Ehegattenunterhalt aus Gründen der Betreuung eines Kindes heissen.

§ 1570 "Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes": Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen.

Aus der Begriffsverwendung kann ich keinen Nachteil herauslesen.
Zitieren
#3
Trennungsunterhalt = Unterhalt für die Zeit bis zur rechtskräftigen Scheidung
Nachehelicher Unterhalt = Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung

Auf Trennungsunterhalt kann ehevertraglich nicht verzichtet werden, wenn es auch einige Notare in die Eheverträge mit hineinnehmen. Dies geschieht üblicherweise aber mit dem Hinweis, dass diese Klausel keine Rechtssicherheit bietet.
Zitieren
#4
Ich war verheiratet und hatte einen Ehevertrag in dem Verzicht auf nachehelichen Unterhalt vereinbart wurde.Daher habe ich auf eine Scheidungsvereinbarung hin gearbeitet und der KM 4 Jahre Unterhalt zusichert weil unser Jüngstes gerade zur Welt kam. Den bekommt sie ob sie arbeitet oder nicht. Fakt ist sie bekommt Nachehelichen Unterhalt, sie geht arbeiten und ich bezahle dann jetzt noch die Krippe. Drum wollte ich einfach wissen ob rein die Begrifflichkeit eine Rolle spielt. Ich möchte evtl. gegen die Krippenkosten vorgehen.

Jetzt lese ich es nochmals. Der Anwalt der KM spricht vom Trennungsunterhalt wir sind aber fast seit 3 Jahren rechtskräftig geschieden. Na da muss man keine Angst wegen Begriffen haben, der kennt sie selbst nicht
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste