31-10-2019, 10:58
Happy Halloween,
mal zum Verständnis.
Der Titel steht dem Kind zu. Fehler die die gesetzliche Vertreter/in gemacht haben ( auch zum Nachteil der Unterhaltsschuldner) werden nicht zu Lasten des Kindes ausgebügelt.
Das bedeutet im Umkehrschluss das man sich Schadenspflichtig macht wenn man etwas macht das den Unterhalt verhindert (das was dem Kind zusteht Zinsen, Unterhaltszahlungen etc.).
Hoffe das ist verständlich.
Lg
A.
mal zum Verständnis.
Der Titel steht dem Kind zu. Fehler die die gesetzliche Vertreter/in gemacht haben ( auch zum Nachteil der Unterhaltsschuldner) werden nicht zu Lasten des Kindes ausgebügelt.
Das bedeutet im Umkehrschluss das man sich Schadenspflichtig macht wenn man etwas macht das den Unterhalt verhindert (das was dem Kind zusteht Zinsen, Unterhaltszahlungen etc.).
Hoffe das ist verständlich.
Lg
A.